Ausweispflicht für SIM-Karten kommt: 7 Fragen und Antworten
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Ab dem 1. Juli 2017 müssen Mobilfunkkunden beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte ihren Ausweis vorlegen. Das anonyme Telefonieren mit Prepaid-Karten hat damit ein Ende: Anbieter von Prepaid-Karten sind nun verpflichtet, die Identität des Käufers zu prüfen, bevor die Karte für das mobile Telefonieren freigeschaltet wird.
Wer eine Prepaid-Karte kaufen will, muss entweder per Post-Ident-Verfahren, Video-Ident-Verfahren oder in einem Partnershop seine Identität nachweisen. Hintergrund der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes sind die Anti-Terror-Gesetze der Bundesregierung. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten für Mobilfunkkunden:
1. Wo und wie werden Prepaid-SIM-Karten registriert?
Die Ausweisdaten des Käufers werden beim Kauf einer Prepaid-Karte geprüft und registriert. Der Käufer wird damit als Inhaber und Nutzer der Karte eingetragen. Für die Registrierung sind, je nach Anbieter, unterschiedliche Verfahren im Einsatz:
- Beim Online-Kauf setzen viele Händler und Mobilfunkanbieter auf Video-Ident-Verfahren. Dabei verbindet sich der Käufer über den Video-Chat mit einem Mitarbeiter. Dieser überprüft den Personalausweis über die Kamera und aktiviert die Karte.
- Im Einzelhandel, also bei Handy-Shops, Discountern, Kiosken oder Tankstellen erhalten Kunden SIM-Karten gegen Vorlage des Personalausweises. Dieser kann für die Registrierung und spätere Aktivierung eingescannt werden.
- Bei Abschluss eines Prepaid-Vertrages können sich Kunden außerdem über das Post-Ident-Verfahren identifizieren. Diese wird durch einen Postbeamten in der Filiale oder direkt durch den Postboten durchgeführt.
Für Prepaid-Kunden entstehen durch die Registrierung keine Mehrkosten.
2. Welche Unterlagen brauchen Kunden beim Kauf einer Prepaid-Karte?
Käufer müssen sich beim Kauf einer Prepaid-Karte ausweisen.
- Privatkunden benötigen ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder einen sonstigen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Wichtig zu wissen: Der Führerschein ist kein zulässiges Ausweisdokument.
- Käufer ohne deutsche Staatsbürgerschaft benötigen Aufenthaltstitel und Ankunftsnachweis.
- Firmen müssen den entsprechenden Auszug aus dem Handels- und Genossenschaftsregister vorlegen.
3. Werden ältere Prepaid-Karten rückwirkend geprüft?
Wer seine Prepaid-Karte vor dem 1. Juli 2017 gekauft hat, muss seine Ausweisdaten nicht nachträglich prüfen lassen. Das Gesetz betrifft nur den Verkauf von Prepaid-Karten ab dem Stichtag.
4. Kann ich meine benutzte Karte weitergeben?
Wer eine SIM-Karte gekauft und unter seinem Namen registriert hat, sollte sie nicht an unbekannte Dritte weitergeben. Denn laut Gesetz trägt der Karteninhaber eine Mitverantwortung dafür, was mit der Karte passiert. Bei Verstößen – etwa wenn Dritte die Karte für die Planung einer Straftat nutzen – können rechtliche Konsequenzen drohen.
5. Was ändert sich im Telekommunikationsgesetz?
Bereits seit 2004 werden beim Verkauf von Prepaid-Karten die persönlichen Daten des Käufers aufgenommen – bislang jedoch ohne Verifizierung. Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes regelt die Überprüfung der Ausweisdaten. Nun darf in Deutschland keine Mobilfunkkarte mehr ohne vorherige Überprüfung und Registrierung der Identität des Käufers anhand eines Ausweisdokuments aktiviert werden.
6. Warum wurde das Gesetz geändert?
Der Hintergrund für die Gesetzesänderung ist die Terrorismusbekämpfung. Als Anlass werden Terroranschläge in Europa genannt, bei denen die Attentäter jeweils über anonyme Prepaid-Karten telefonierten. Durch die neue Regelung soll verhindert werden, dass Kriminelle mit Hilfe von Prepaid-SIM-Karten unentdeckt kommunizieren können. Die bislang registrierten Datensätze in den Kundendatenbanken sind zudem häufig fehlerhaft und können für kriminelle Zwecke missbraucht werden.
7. Was sagen Kritiker?
Kritiker befürchten jedoch, die Gesetzänderung sei ohne eine einheitliche gesamteuropäische Regelung wirkungslos. Kriminelle können sich weiterhin ältere SIM-Karten oder anonyme Karten im EU-Ausland besorgen und in Deutschland nutzen. Zudem stelle die Gesetzesänderung Sicherheitsaspekte über den Datenschutz der Verbraucher.