Wie Neujahrsgrüße per SMS pünktlich ankommen
Stand: 31.12.2009
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Berlin - Wer an Silvester Neujahrsgrüße per SMS verschickt, kennt womöglich das Phänomen, dass diese erst verzögert ankommen. Technischer Hintergrund: Die Kurznachrichten werden nicht direkt von einem zum anderen Handy gesendet. Grundsätzlich landet die SMS erst in der sogenannten Kurzmitteilungszentrale des Netzbetreibers. Dort wird geprüft, welchen Mobilfunkanbieter der Empfänger benutzt. Bleibt die SMS im eigenen Netz, verschickt die Kurzmitteilungszentrale die Nachricht an das gewünschte Telefon, sobald es eingeschaltet und im Netz eingebucht ist. Andernfalls übermittelt sie die Nachricht an das Zielnetz.
Um in der Silvesternacht, in der die Netzbetreiber in Deutschland etwa 290 Millionen SMS innerhalb weniger Minuten erwarten, pünktlich dabei zu sein, empfiehlt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) Folgendes:
1. Vor Mitternacht verschicken: Wer die Silvester-SMS mehrere Minuten vor Mitternacht verschickt, rutscht schon vor dem großen Andrang durch die Leitung. Allerdings ist in diesem Fall nicht ausgeschlossen, dass die Neujahrsgrüße noch im alten Jahr vom Empfänger gelesen werden.
2. SMS vorschreiben und an Empfängerliste senden: Schnell auf den Weg bringen können Mobiltelefonierer Neujahrsgrüße, wenn sie den Text der SMS vorschreiben und als Entwurf speichern. Zum Jahreswechsel müssen sie dann keine Zeit mit dem Tippen verbringen. Wer mehrere Freunde mit gleichlautenden Grüßen versorgen möchte, sollte außerdem eine Empfängerliste anlegen. Ein Knopfdruck genügt, schon gehen alle SMS auf die Reise.
3. Mit Terminversand entspannt weiterfeiern: Wer für Neujahrsgrüße die Silvesterparty nicht unterbrechen möchte, sollte das Internet nutzen. Denn viele Netzbetreiber und E-Mail- Anbieter bieten einen zeitversetzten SMS-Versand an. Damit können in aller Ruhe die Grüße vorbereitet werden. Der eigentliche Versand wird dann automatisch zum vorher ausgewählten Zeitpunkt ausgelöst. In manchen Fällen werden jedoch zusätzliche Gebühren erhoben.