Wenn mit dem Argument "Schufa" kein Handyvertrag gewährt wird
Stand: 02.09.2010
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Berlin/Wiesbaden - Als Drohkulisse kann sie es locker mit dem Finanzamt, dem Sündenregister in Flensburg und der fiesesten Zahnarztbehandlung aufnehmen. Zumal ihr auch irgendwie eine amtliche Anmutung anhaftet. Dabei ist die Schufa mit Sitz in Wiesbaden, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, nur eines von vielen privatwirtschaftlichen Unternehmen, die Informationen über die Zahlungsfähigkeit und das Zahlungsverhalten von Kunden sammeln und weiterverkaufen. Diese Informationen sind allerdings längst nicht vollständig.
"Die Schufa und andere Auskunfteien können natürlich nur die Daten speichern, die sie bekommen, und das sind eben nicht tatsächlich alle, die die Bonität und das Zahlungsverhalten eines Verbrauchers betreffen", sagt Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest in Berlin. Denn nicht alle Banken, Versandhäuser, Reiseunternehmen, Telekommunikationsunternehmer und Energieanbieter sind Kunden der jeweiligen Auskunfteien.
Verbraucher können ihre Schufa-Daten überprüfen
Das weiß auch die Schufa. "Wir sind nicht allmächtig, da nicht alle entsprechenden Unternehmen unsere Vertragspartner sind", sagt Pressesprecher Christian Seidenabel. Deswegen liege dem Unternehmen auch daran, dass so viele Verbraucher wie möglich die Auskunft einholen und die Daten überprüfen. "Es ist für uns ein zusätzlicher Weg, Fehler zu erkennen und zu korrigieren, schließlich haben wir keinerlei Interesse an falschen Daten."
Dabei ist vielen Verbrauchern gar nicht so klar, wie ihre Daten zustande gekommen sind. Sie wundern sich, wenn ihnen ein Kredit nur zu sehr hohen Zinsen gewährt oder gar ein Handyvertrag verweigert wird. Denn nicht die Daten selbst, sondern ein daraus errechneter Score-Wert ist das Entscheidende. "Das Grundproblem liegt darin, dass dieser Score, dieser Datenschatten, eine absolut statistische Annahmenberechnung ist und dem Individuum in keinster Weise gerecht wird", erläutert Frank-Christian Pauli, Bankenreferent des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen in Berlin.
Daten müssen zur Bewertung interpretiert werden
Denn natürlich müssen die Daten interpretiert werden. So gehen nach Angaben Paulis in die Berechnung nicht nur das Zahlungsverhalten, sondern beispielsweise auch Alter, Umzüge, die Zahl der Kreditkarten und wie oft sie gewechselt werden in den Score-Wert ein. "Da kann es theoretisch passieren, dass häufige Umzüge so gewertet werden, dass ein Verbraucher ständig vor seinen Gläubigern flüchtet", malt Pauli ein sehr plakatives Szenario.
Auch komme es vor, dass Daten, etwa von alten Telefonverträgen, nicht gelöscht werden. "Da gab es Kunden, denen deswegen ein ganz normaler Telekom-Vertrag verwehrt wurde." Und aus Amerika berichtet er, dass Verbrauchern geraten wurde, nichtgenutzte Kreditkarten keinesfalls zu kündigen, weil das als mangelnde Zahlungsfähigkeit interpretiert werden könne.
Auch Positives wird gespeichert
Doch natürlich speichern die Auskunfteien auch positive Dinge, etwa, dass ein Kredit fristgerecht und stets pünktlich zurückbezahlt wurde. "Das bleibt drei Jahre lang gespeichert und trägt dann eben zu einer positiven Bewertung bei", erläutert Stephanie Pallasch.
Gleichzeitig raten die Verbraucherschützer, regelmäßig seine Bewertung abzufragen. "Das kann nie schaden und ist unbedingt zu empfehlen, wenn man sich wundert, wenn man etwa bei einer Kontoeröffnung Probleme bekommt." Denn falsche Einträge werden nach entsprechender Prüfung umgehend gelöscht, versichert Seidenabel.
Vorsicht: Datenübersicht oder Bonitäts-Auskunft?
Bei der Abfrage ist allerdings durchaus Vorsicht geboten, denn kostenlos ist nur die Datenübersicht, die Bonitäts-Auskunft kostet 18,50 Euro. Wer einen unbefristeten Online-Zugang nutzen will, zahlt einmalig 18,50 Euro und für die Bonitäts-Auskunft dann nur noch 7,80 Euro.
Zugleich weist Schufa-Sprecher Seidenabel darauf hin, dass sich Verbraucher niemals Bange machen lassen sollten, wenn ein Vertragspartner mit einem Schufa-Eintrag droht. "Das sind oft Unternehmen, die gar nicht unsere Kunden sind, und zweitens geht das erst, wann ein Verbraucher nach zweimaliger Mahnung einer Zahlungsforderung nicht nachgekommen ist. Und selbst dann muss er auch angekündigt sein."