Wenn die Smartphone-App zur Abzockfalle wird
Stand: 18.10.2010
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Hannover - Ein unbedachter Klick auf dem Smartphone kann unter Umständen schnell zu teuren Aboverträgen führen. Die Anbieter solcher Verträge kassieren dabei einfach über die Telefonrechnung des Verbrauchers ab. Die Zeitschrift c't" (Ausgabe 22/10) rät daher, zum Schutz das Inkasso für Fremdanbieter sperren zu lassen. Bei Telekom und Vodafone ist die Sperrung des Inkasso für Drittanbieter kostenfrei über die Hotline möglich. E-Plus-Nutzer können einzelne Anbieter sperren lassen, deren Identität aber bekannt sein muss. O2 bietet seinen Kunden derzeit keine Möglichkeit zur Vorsorge.
Abofallen können zum Beispiel bei an sich harmlosen Anwendungen in eingeblendeter Werbung lauern. Hinweise auf die Kosten oder allgemeine Geschäftsbedingungen sind bei solchen Angeboten meist versteckt, winzig klein oder juristisches Kauderwelsch. Möglich wird die Abzocke durch sogenanntes WAP-Billing bei speziell programmierten Seiten. Dabei werden Informationen über die SIM-Karte zur Gegenstelle gesendet. So identifiziert der Mobilfunk-Provider den Kunden und belastet dessen Rechnung. Die Verbraucher haben dagegen wenig Mittel in der Hand. Bei Zurückbuchung eines vom Mobilfunk-Anbieter kassierten Betrages droht laut "c't" die Sperrung der SIM-Karte.