Weg frei für Reform des Telekommunikationsgesetzes
Stand: 09.02.2012
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Berlin - Guten Nachricht für alle Telefonkunden: Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat eine Einigung zur Reform des Telekommunikationsgesetzes erzielt. Damit ist nun der Weg für mehr Rechte für Telefonkunden geebnet. Laut einer Mitteilung des Bundesrats am Mittwoch, haben sich die Vermittler darauf verständigt, die Zuweisung von Mobilfunkfrequenzen künftig durch eine Verordnung zu regeln, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Die Bundesländer hatten dabei mehr Mitspracherechte verlangt und deshalb im November den Vermittlungsausschuss angerufen.
Das Telekommunikationsgesetz ist für die Verbraucher von Bedeutung, weil es die hohe Gebührenbelastung durch Warteschleifen beenden soll. Dies war zwar nicht Teil des Streits mit den Ländern, das gesamte Gesetz wurde aber dadurch blockiert. Wenn Bundestag und Bundesrat dem Kompromiss zustimmen, können diverse Verbesserungen für den Verbraucher in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat sollen noch in dieser Woche abschließend beraten.
Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen für die Wartezeit vor Beginn eines Gesprächs und bei der Weitervermittlung keine Gebühren mehr verlangen dürfen. Dies gilt für Anrufe aus dem Festnetz genauso wie bei Telefonaten vom Handy.
Zudem soll Telefonkunden der Anbieterwechsel erleichtert werden. Bei Call-by-Call-Gesprächen, also wenn Kunden einen Anbieter per Vorwahl wählen, soll eine Preisansage vor dem Gespräch verpflichtend werden.