Vorratsdatenspeicherung: Justizministerin legt Gesetzentwurf vor
Stand: 10.06.2011
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Berlin - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ausgearbeitet und an das Bundesinnenministerium weitergeleitet, wie am Freitag in Berlin aus Regierungskreisen verlautete.
Wie die Zeitung "Die Welt" am Freitag aus dem Entwurf berichtete, sollen Telekommunikationsdaten von Bürgern nach dem Willen der Ministerin nur im Falle eines konkreten Verdachts gespeichert werden. Statt sämtliche Daten aller Bürger ohne Anlass zu speichern, würden damit nur die bei den Unternehmen ohnehin vorhandenen Daten "eingefroren", heißt es demnach in dem 35 Seiten umfassenden Papier zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren.
Gespeichert werden soll laut Bericht nur dann, wenn es einen konkreten Anlass gibt, der die "Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten" unbedingt erforderlich macht. Der Entwurf trage "wesentlichen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden angemessen Rechnung", begrenze aber "die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß", zitierte die Zeitung aus der Begründung des Gesetzentwurfs.
Der Entwurf der FDP-Politikerin dürfte für neuen Streit in der Koalition sorgen. Die Union will die Anbieter von Telefon- und Internetdiensten verpflichten, die Daten möglichst lange, möglichst umfangreich und ohne konkreten Anlass zu speichern - damit die Sicherheitsbehörden im Fall einer schweren Straftat darauf zugreifen können. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte unlängst ein Kompromissangebot genannt: Demnach ist seine Partei bereit, die Daten nicht wie ursprünglich geplant für sechs Monate zu speichern, sondern begnüge sich mit drei Monaten.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte der "Welt" nun: "Die FDP lehnt es ab, dass Daten von 82 Millionen Bürgern auf Halde gelegt werden - ob das jetzt drei Monate sind oder sechs." Es könne allein um eine anlassbezogene Speicherung für einen überschaubaren Personenkreis gehen. Nur unter dieser Prämisse sei die FDP bereit zum Kompromiss. "Erst alles auf Vorrat speichern und dann den Datenberg durchforsten, das ist kein sinnvoller Weg."
Union und FDP ringen seit fast zwei Jahren um die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung im März 2010 als verfassungswidrig gekippt und eine Neuregelung angemahnt.