Verkehrssicher telefonieren mit dem Handy
Stand: 18.06.2010
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Berlin - Wer am Steuer mit dem Handy telefoniert, verringert deutlich seine Reaktionsfähigkeit. Dies haben bereits mehrere Studien bestätigt. Deshalb ist die Benutzung des Mobiltelefons beim Fahren nur mit Freisprechanlage erlaubt. Allerdings können auch Gespräche über die Freisprechanlage das Reaktionsvermögen reduzieren und den Fahrer vom Verkehrsgeschehen ablenken. Das Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF) gibt zum „Tag der Verkehrssicherheit“ (19. Juni 2010) daher einen Überblick der wichtigsten Regeln für den Handygebrauch im Straßenverkehr.
In Deutschland ist das Telefonieren während der Autofahrt grundsätzlich nur mit einer zugelassenen Freisprecheinrichtung erlaubt. Sobald der Motor läuft, ist jede andere Nutzung des Handys verboten. Dies gilt auch an roten Ampeln, im Stau sowie für das Schreiben von SMS oder das Nachschauen einer Nummer – während der Fahrt darf das Telefon nicht in der Hand gehalten werden. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen.
Auch für Radfahrer gilt die Pflicht zur Benutzung einer Freisprechanlage während der Fahrt. Radfahrern, die trotzdem während der Fahrt das Mobiltelefon für ein Telefonat zur Hand nehmen, droht ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Fußgänger sind ebenfalls deutlich unaufmerksamer, wenn sie unterwegs mobil telefonieren. Daher sollte besonders im dichten Straßenverkehr das Handy auch von Fußgängern besser nicht genutzt werden, um Unfälle zu vermeiden.
Das Informationszentrum Mobilfunk rät Auto- und Radfahrern, Gespräche mit dem Handy möglichst vor oder nach der Fahrt zu erledigen und auch Telefonate über eine Freisprechanlage immer möglichst kurz zu halten.