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Verbraucherzentrale kritisiert O2

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Kiel - Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wirft dem Telekommunikationsanbieter O2 mangelnde Netzabdeckung vor. Seit Wochen würden sich bei der Verbraucherzentrale O2- Mobilfunkkunden über eine katastrophale Verschlechterung der Netzabdeckung beschweren. Je nach Stärke der Störungen könnten die Kunden ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.

Neben der fehlenden Netzabdeckung gingen weierhin Beschwerden über Rechnungen für Telefonate und SMS-Versand innerhalb Schleswig-Holsteins ein, die als teuere Auslandsverbindungen abgerechnet wurden. Der O2 Pressesprecher Albert Fetsch räumte gegenüber der Verbraucherzentrale Einschränkungen der Mobilfunkdienstleistungen ein und erklärte dies überraschenderweise damit, dass in einigen Regionen das Mobilfunknetz von O2 ausgebaut wird.

Der Hintergrund: Um eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten, bot O2 seinen Kunden jahrelang an, dort wo kein O2-Netz vorhanden war, über D1-Roaming (National Roaming) im T-Mobile-Netz telefonieren zu können. Obwohl das eigene Mobilfunknetzes noch nicht ausreichend ausgebaut ist, wird seit einigen Monaten das Roaming im T-Mobile-Netz teilweise abgeschaltet. Die Abschaltung hat dann zur Folge, dass Verbraucher an ihrem Wohnort keinen Netzzugang mehr haben. Nahe der dänischen Grenze telefonieren Verbraucher deshalb automatisch über einen dänischen Anbieter, was dazu führt, dass Telefonate und SMS-Dienste innerhalb Deutschlands als dänische Auslandsverbindungen mit höheren Kosten abgerechnet werden.

Nach Ansicht des Rechtsreferenten der Verbraucherzentrale, Thorsten Meinicke, steht O2-Kunden, die häufig keinen Netzzugang haben, ein Sonderkündigungsrecht zu. Betroffene Verbraucher sollten O2 jedoch mit der Kündigung (per Einschreiben mit Rückschein) als Nachweis eine Liste mit der Angabe von Tag, Zeit und Standort der fehlgeschlagenen Anrufe übermitteln.

Nach der Rechtsprechung liegt wegen fehlender Netzabdeckung zwar kein Kündigungsgrund vor, wenn am Wohnort des Verbrauchers noch keine flächendeckende, lückenlose Versorgung möglich ist. Hier liegt der Fall jedoch anders, weil eine zunächst gute Netzabdeckung durch nachträgliche Maßnahmen des Anbieters teilweise erheblich verschlechtert wurde.

Die Verbraucherzentrale erwartet, dass O2 betroffenen Kunden, die ihr Sonderkündigungsrecht ausgeübt haben, unproblematisch aus dem Vertrag entlässt. Denn auf Nachfrage der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, hat der O2 Pressesprecher Albert Fetsch bestätigt, dass Kunden "je nach Dauer der Einschränkungen während des Netzausbaus die Möglichkeit der Einrichtung von Gesprächsguthaben bis hin zum Angebot der Vertragsauflösung haben."