Urteil: Restguthaben von Prepaid-Verträgen muss erstattet werden
Stand: 12.04.2011
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Berlin - Wenn man seinen Prepaid-Vertrag fürs Handy vorzeitig kündigt, hat man einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung des Restguthabens. Das hat am Dienstag das Landgericht Kiel entschieden, wie der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. Der Verband war gegen diese und weitere verbraucherfeindliche Klauseln des Mobilfunkanbieters Klarmobil erfolgreich vor Gericht gezogen. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.
Klarmobil, das mit dem Slogan "Einfach. Ehrlich. Günstig" wirbt, forderte für die Auszahlung von Restguthaben bei Vertragskündigungen eine Gebühr von sechs Euro. Für Mahnungen waren zudem jeweils 9,95 Euro fällig. Und die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos sollten Kunden mit 19,95 Euro bezahlen.
Das Landgericht Kiel erklärte alle drei Gebührenklauseln für unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligen. Unzulässig ist überdies eine Preisänderungsklausel, die es Klarmobil ermöglichte, Preise im Prepaid-Tarif ohne Angabe von Gründen nachträglich und unbegrenzt erhöhen zu können.
Dem vzbv zufolge ist Klarmobil nur eines von 19 Mobilfunkunternehmen, die der Verband seit 2008 wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt oder verklagt hat. Im Kleingedruckten der Anbieter entdeckten die Verbraucherschützer demnach fast 200 verbraucherfeindliche Klauseln, von unzulässigen Gebühren über unfaire Kündigungsregeln bis hin zu Verstößen gegen den Datenschutz. Für rund 100 Klauseln hätten Unternehmen bereits vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.