Urteil: Mobilfunker dürfen nicht einfach an Dritte verweisen
Stand: 14.12.2015
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Frankfurt/Main - Bei zweifelhaften Forderungen Dritter auf der Handy-Rechnung dürfen Mobilfunkanbieter laut einem Urteil nicht mehr einfach an die Drittanbieter verweisen. Dabei haben Verbraucherschützer vor Gericht einen Sieg gegen das Mobilfunkunternehmen E-Plus errungen. E-Plus darf demnach bei "zweifelhaften Forderungen Dritter" auf der Mobilfunkrechnung Kunden nicht mehr an Drittanbieter verweisen, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg am Freitag unter Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Potsdam mit.
Bei den Forderungen Dritter handelt es sich etwa um Abonnements von Info- oder Unterhaltungsdiensten oder Kosten für Hotlines und Ansagedienste. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 2 O 340/14)
Kunden werden weiter verwiesen
In der Praxis war es demnach bislang gängig, dass Mobilfunkunternehmen bei zweifelhaften Forderungen Dritter die Kunden an den Drittanbieter verwiesen und gleichzeitig die Bezahlung der Beträge forderten. Es könne nicht sein, dass E-Plus seinen Kunden bei Leistungen anderer Unternehmen, die sie weder wissentlich bestellt noch genutzt hätten, den "Schwarzen Peter" zuschiebe, erklärte Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wir freuen uns, dass das Landgericht Potsdam das genauso sieht."
Telefónica, der Mobilfunkkonzern, zu dem E-Plus gehört, erklärte auf Anfrage, die Urteilsbegründung werde "eingehend" geprüft. Danach werde entschieden, ob es erforderlich sei, weitere Rechtsschritte einzuleiten.
Nervige Rechnungen und Drohungen
Im konkreten Fall hatte der Mobilfunkanbieter eine Kundin nach Angaben der Verbraucherschützer "mehrfach wegen eines Zahlungsrückstands für Drittanbieterleistungen" angemahnt - und dies, obwohl die Betroffene wiederholt erklärt habe, keine kostenpflichtigen Angebote anderer in Anspruch genommen zu haben. Sie sollte dennoch die Forderungen auf ihrer Handyrechnung begleichen und sich das Geld per Gutschrift vom Drittanbieter zurückholen.
Laut Rehberg drohen viele Mobilfunkanbieter in vergleichbaren Fällen damit, die SIM-Karten der Kunden zu sperren, anstatt genauere Informationen zu den Abbuchungen zu liefern. Die Verbraucherschützerin rät Betroffenen, sich per Einschreiben mit Rückschein bei ihrem Mobilfunkanbieter zu beschweren und zusätzlich den Drittanbieter zu kontaktieren, um weitere Abrechnungen zu verhindern.