Urteil: Kunde muss Zweifel an Handyrechnung begründen
Stand: 24.08.2012
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Heidelberg - Wenn man die Höhe seiner Handyrechnung anzweifelt, muss man konkrete Gründe dafür vorweisen können. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, die Rechnung in voller Höhe zu bezahlen. Das entschied das Landgericht (LG) Heidelberg (Az.: 1 S 54/11), wie die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet.
In dem Fall hatte ein Mobilfunkanbieter eine Kundin verklagt, nachdem diese mehrere Handyrechnungen nicht bezahlt hatte. In einem Fall argumentierte die Beklagte, dass sie die Tarife nicht gebucht habe. Bei weiteren Rechnungen beanstandete die Kundin pauschal deren Höhe. Gründe nannte sie aber nicht.
Vor Gericht bekam das Mobilfunkunternehmen Recht. Es reiche nicht aus, dass die Kundin die Rechnungshöhe bezweifle, befanden die Richter. Auch der allgemeine Hinweis, bestimmte Tarife seien nicht gebucht worden, sei unzureichend. Kunden müssten ihre Zweifel immer konkret begründen. Denn andernfalls könne jeder Kunde bei seinem Anbieter durch eine pauschale Beanstandung unnötige Kosten verursachen.