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Urteil: Kosten für Handy nicht immer steuerlich absetzbar

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Neustadt a. d. Weinstraße - Die Kosten für ein beruflich genutztes Handy dürfen von der Steuer abgesetzt werden - allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Liegt der Preis für das Handy bei 5200 Euro, wird nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz die private Lebensführung dermaßen stark berührt, dass die betriebliche Veranlassung vollständig zurücktrete. Dies berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift".

Der gesteigerte Funktionsumfang wie ein überdurchschnittlich guter Empfang ändere nichts an der unangemessenen Höhe der Anschaffungskosten (Az.: 6 K 2137/10).

In dem Fall hatte ein Zahnarzt ein handgefertigtes Handy erworben, um insbesondere an den Bereitschaftswochenenden erreichbar zu sein. In seiner Steuererklärung machte er die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben seiner Praxis geltend. Das Finanzamt erkannte das nicht an. Denn der mit dem Handy verfolgte Zweck, an zwei bis drei Bereitschaftswochenenden pro Jahr erreichbar zu sein, könne auch mit einem Standardgerät sichergestellt werden. Der Zahnarzt sah das anders und erhob Klage, mit der er aber scheiterte.