Urteil: Handy als Navigationshilfe am Steuer verboten
Stand: 08.03.2013
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Hamm - Autofahrer dürfen ihr Handy während der Fahrt nicht als Navigationshilfe nutzen, wenn sie das Mobiltelefon dabei in der Hand halten. Eine solche Handy-Nutzung sei Autofahrern genauso untersagt wie Handy-Telefonate ohne Freisprechanlage, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Laut Gesetz müsse der Fahrer während der Fahrt beide Hände frei haben. Deswegen sei jegliche Handy-Nutzung untersagt, bei der das Mobiltelefon in der Hand gehalten werde. (Az. III-5 RBs 11/13)
Im vorliegenden Fall hatte ein 29-jähriger Autofahrer während der Fahrt auf sein Handy getippt, um Navigationsdaten abzurufen. Dabei war er von einer Polizeistreife beobachtet worden. Gegen die Geldbuße von 40 Euro machte der Mann vor Gericht vergeblich geltend, das Verbot der Handy-Nutzung am Steuer umfasse nicht die Verwendung des Mobiltelefons als Navigationshilfe. Dagegen stellte das OLG nun in seinem rechtskräftigen Beschluss klar, dass auch eine solche Verwendung des Handys eine verbotene "Benutzung" im Sinne der Straßenverkehrsordnung darstelle.