Überhöhte Handyrechnung rechtzeitig reklamieren
Stand: 02.05.2013
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Hannover - Handynutzer sollten strittige Positionen auf der Mobilfunkrechnung rechtzeitig reklamieren. Acht Wochen hätten Verbraucher Zeit, sich schriftlich an ihren Handyanbieter zu wenden, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover. Leistungen eines Drittanbieters müssten jedoch direkt bei diesem beanstandet werden.
Bei der Reklamation sei es wichtig, nachvollziehbare Gründe dafür zu nennen, warum die Forderung unberechtigt ist. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn eine Verbindung im falschen Tarif abgerechnet wurde. Außerdem sei es sinnvoll, nachträglich einen sogenannten Entgeltnachweis zu verlangen.
Wichtig sei, unstreitige Rechnungsposten pünktlich zu bezahlen, erklären die Verbraucherschützer. Beglichen Verbraucher die Rechnung nicht fristgemäß, befänden sie sich im Verzug. Ab 75 Euro drohe dann eine Sperre des Anschlusses beziehungsweise der SIM-Karte.
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