TKG-Novelle trifft auf große Zustimmung bei Verbraucherschützern
Stand: 24.09.2010
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Berlin - Telekommunikationsfirmen sollen verbraucherfreundlicher werden: Die entsprechende Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums stößt auf großen Zuspruch bei Verbraucherschützern. Der Branchenverband Bitkom betonte jedoch, die geplanten Regelungen müssten auch technisch umsetzbar und wirtschaftlich vertretbar sein.
Der Entwurf einer Novelle des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) sei "einfach überfällig" und werde daher begrüßt, sagte Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Donnerstag in Berlin. Besonders wichtig sei die Einbeziehung des Mobilfunks. Dies sei bislang nicht klar gewesen. Eine endgültige Bewertung hänge jedoch davon ab, wie das Gesetz am Ende aussehen werde, sagte Ehrig.
Bitkom begrüßt klare Regelung
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte, die Branche begrüße im Grundsatz die geplanten Regelungen. Damit werde "vor allem den schwarzen Schafen in einer insgesamt serviceorientierten Branche die Geschäftsgrundlage entzogen". Die Kundenbeziehungen würden mit den neuen Regelungen in vielen Fällen klarer geregelt als bisher.
Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) leitete den Entwurf am Donnerstag zur Abstimmung an die anderen Ministerien weiter. Am Mittwochabend hatte er erklärt, das neue Gesetz solle für verbraucherfreundlichere Angebote der Anbieter in dieser Branche sorgen. So sollen Verbraucher künftig nicht mehr dafür zahlen müssen, wenn sie in teuren Telefon-Warteschleifen hängen. "Warteschleifen dürfen bei teuren Service- und Mehrwertdienste-Rufnummern künftig nur eingesetzt werden, wenn der Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt", sagte Brüderle.
Anbieterwechsel soll noch einfacher werden
Nach Angaben des Ministers soll das neue Telekommunikations-Gesetz beispielsweise dafür sorgen, dass Verbraucher den Telefon- oder Internet-Anbieter reibungslos wechseln können. Auch müssten alle Unternehmen künftig ein Vertragsmodell mit einer Höchstlaufzeit von maximal zwölf Monaten anbieten, Preistransparenz und Datenschutz gewährleisten und genaue Angaben machen zur Mindestqualität vertraglich vereinbarter Leistungen, zum Beispiel bei Downloadraten von Internet-Anschlüssen.
Rohleder sagte, bei der Einführung kostenfreier Warteschleifen müsse darauf geachtet werden, "dass die Kosten von den Anbietern der Kundendienste getragen werden und nicht von den Telekommunikationsdienstleistern". Laut Bitkom müssen bei der Einführung der neuen Vorschriften Übergangsfristen vorgesehen werden, die zur Umsetzung in den Unternehmen technisch und organisatorisch notwendig sind. Auch dürfte es bei einem Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters beziehungsweise bei Umzügen keine zu engen zeitlichen Vorgaben geben.
Umsetzung bis Mai 2011
Der Referenten-Entwurf soll dem Wirtschaftsministerium zufolge in den kommenden Wochen auch mit Verbänden und Unternehmen diskutiert werden. Im Kabinett soll er noch in diesem Jahr behandelt werden. Laut Ministerium muss die Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinien bis Ende Mai 2011 erfolgen.