Telekomfirma klagt erfolgreich gegen Vorratsdatenspeicherung
Stand: 21.10.2008
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Berlin/Düsseldorf - Der Telekomkonzern BT muss vorerst keine Kundendaten speichern, weil ihm der Bund dafür anfallende Kosten nicht ersetzt. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einer am Dienstag bekannt gewordenen einstweiligen Anordnung. Die Berliner Richter hatten bereits im Juli in einem ähnlich gelagerten Fall die Auffassung vertreten, dass der gesetzliche Zwang zur entschädigungslosen Vorratsdatenspeicherung unzulässig in das Grundrecht auf Eigentum eingreift. Wie den ersten legten sie nun auch den aktuellen Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.
Die klagende deutsche Tochter der britischen BT hätte nach eigenen Angaben mindestens 720.000 Euro aufwenden müssen, um die technischen Voraussetzungen für die Datenspeicherung zu schaffen. Überdies entstünden weitere laufende Betriebskosten von 420.000 Euro im Jahr. Dies sei auch deshalb unangemessen, da wegen ihres Kundenkreises, in erster Linie große Unternehmen sowie Behörden des Bundes und der Länder, kaum Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu erwarten seien.
Der Regulierungschef von BT, Felix Müller, begrüßte die Entscheidung: Das Gericht habe verdeutlicht, "dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen kann, ohne gleichzeitig adäquate Entschädigungsregeln vorzusehen", sagte Müller der Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe).
Die Bundesregierung kann gegen den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung trat Anfang Januar in Kraft und verpflichtete Telekommunikationsunternehmen, alle Telefonverbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern. Bei Handy-Verbindungen zählen auch die jeweiligen Standorte der Kunden und die Geräteidentifikation dazu.