Telekom muss nicht um AT&T-Entschädigung bangen
Stand: 06.09.2011
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BONN - Die Deutsche Telekom muss sich auch bei einer Absage der T-Mobile-USA-Übernahme durch AT&T wegen zu hoher Kartellauflagen nicht um die vereinbarte Milliarden-Entschädigung sorgen. Die Entschädigungsleistung in Höhe von rund sechs Milliarden US-Dollar bleibe bestehen, sagte ein Sprecher der Deutschen Telekom am Dienstag auf Anfrage.
Entgegen anderslautender Medienberichte werde die Schadenersatzzahlung an die Bonner bei Nichtzustandekommen des Verkaufs der US-Mobilfunktochter vom Rücktrittsrecht nicht berührt.
Das US-Justizministerium hatte den angestrebten Zusammenschluss in der Vorwoche in ungewohnt harscher Form blockiert. Nun könnten die Unternehmen mit Zugeständnissen um das Wohlwollen der Wettbewerbshüter werben. AT&T hat sich dabei aber gegen zu hohe Auflagen vertraglich abgesichert.
Das US-Justizministerium und die Fernmeldebehörde FCC könnten den Zusammenschluss gegebenenfalls unter Auflagen doch noch genehmigen. Sollten diese über 7,8 Milliarden US-Dollar (5,5 Milliarden Euro) liegen, kann AT&T vom geplanten Kauf zurücktreten. Die Auflagen könnten etwa aus der Abgabe von Frequenzen der Telekom-Tochter bestehen. Das wirtschaftliche Risiko des Zusammenschlusses und damit auch der Auflagen trage der Käufer, sagte der Sprecher der Telekom weiter.