Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Telekom im Gegenwind: Konkurrent klagt gegen T-Mobile-Verkauf

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

New York/Washington/Bonn - Die Deutsche Telekom muss noch mehr Gegenwind bei der Trennung von ihrer Tochter T-Mobile USA in Kauf nehmen. Nach den Wettbewerbshütern im US-Justizministerium hat nun auch der konkurrierende Mobilfunkanbieter Sprint eine Klage gegen den 39 Milliarden Dollar schweren Verkauf an den Branchenriesen AT&T eingereicht. Sprint sieht die Gefahr, durch die geballte Marktmacht an die Wand gedrückt zu werden.

"Mit dem heutigen juristischen Schritt setzen wir unsere Anwaltschaft für die Konsumenten und den Wettbewerb fort", erklärte Sprint-Chefjustiziarin Susan Haller am Dienstag in Washington. Sprint gehört seit Bekanntwerden des geplanten Geschäfts Anfang des Jahres zu den schärfsten Kritikern. Sprint ist die Nummer drei auf dem US-Mobilfunkmarkt - aber mit großem Abstand zu den beiden Marktführern Verizon und AT&T. T-Mobile USA ist die Nummer vier.

Sprint geht mit den gleichen Argumenten gegen den Verkauf vor wie das Justizministerium in seiner Klage vor einer Woche: Die Preise drohten zu steigen und die Innovationsbereitschaft abzunehmen. Leidtragende wären die anderen Mobilfunkanbieter und die Kunden, erklärte Sprint und rechnete vor, dass AT&T und Verizon mehr als drei Viertel des Marktes kontrollieren würden.

Nun muss ein Gericht in der Hauptstadt Washington über das Milliardengeschäft befinden. Die Telekom und AT&T können parallel mit Zugeständnissen um das Wohlwollen der Wettbewerbshüter buhlen.

AT&T kann aber vom Vertrag zurücktreten, wenn die gemachten Auflagen einen Wert von 7,8 Milliarden Dollar überschreiten. Aus Sicht der Telekom trägt allerdings der Käufer das wirtschaftliche Risiko des Zusammenschlusses und damit auch eventueller Auflagen. Die Entschädigung für die Telekom beliefe sich auf drei Milliarden Dollar in bar. Hinzu käme ein Paket aus vergünstigtem Roaming und Funklizenzen. Insgesamt wird das "Trostpflaster" auf einen Wert von 6 bis 7 Milliarden Dollar geschätzt.

Telekom-Chef René Obermann hatte sich vor wenigen Tagen noch einmal für den Verkauf der US-Mobilfunktochter an AT&T stark gemacht. In einem Mitarbeiterbrief bezeichnete er die geplante Transaktion als die beste Lösung für die Aktionäre, die Mitarbeiter und die Kunden. "Es ist unsere Aufgabe, gemeinsam mit unserem Partner AT&T die Behörden davon zu überzeugen", betonte der Manager. Es sei nicht verständlich, dass das Kartellamt zu dem Schluss komme, der Verkauf schade den Kunden. Allein die Verbesserung der Netzqualität würde enorm sein.