Telefonwerbung: Länder prüfen schärferes Vorgehen
Stand: 24.09.2010
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Berlin - Der Bundesrat prüft derzeit, verbotene Telefonwerbung stärker zu bekämpfen. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Berlin machten am Freitag den Vorschlag, dass Verträge im Zusammenhang mit verbotener Telefonwerbung nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden. "Teilweise gibt es schon eine regelrechte Gewöhnung an diese neue Form von Landplage", so der NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne). "Wir reden also nicht über Peanuts, sondern über einen quasi flächendeckenden Telefonterror."
Es gibt zwar seit vergangenem Jahr ein Gesetz gegen illegale Telefonwerbung, das aber in der Praxis nicht richtig greift: Im vergangenen Jahr beschwerten sich rund 108 000 Verbraucher schriftlich und telefonisch bei der Bundesnetzagentur über illegale Werbeanrufe und Rufnummernmissbrauch oder stellten hierzu Fragen.
Werbeanrufe soll es nach Plänen der drei Länder nur bei einer Einwilligung per Textform geben. Kommt es dennoch zu einem Vertrag, sollen Verbraucher dies innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist noch einmal schriftlich bestätigen können. Die Geldstrafen sollen von maximal 50 000 Euro auf bis zu 250 000 Euro steigen. Der Bundesrat greift damit Forderungen von 2008 wieder auf. Die Verbraucherschutzminister der Länder unterstützen eine solche Regelung. Die Bundesratsausschüsse für Verbraucherschutz, Wirtschaft und Recht beraten hierüber weiter.