Telefon-Abzocke: win-finder.com, windienst.net und Telomax
Stand: 15.12.2010
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Kiel - Verbraucher in Schleswig-Holstein berichten derzeit verstärkt über Werbeanrufe, die ihrer Auffassung nach von namhaften Firmen, wie z. B. "Yves Rocher" oder "Otto" seien. Diese würden unter dem Vorwand der kostenfreien Zusendung von Kosmetikartikeln und Kosmetik-Gutscheinen anrufen und persönliche Daten wie das Geburtsdatum "der Frau des Hauses" abfragen. Am Telefon sei jedoch für die Verbraucher nicht zu erkennen, dass es sich um Nachahmer von Markenfirmen handele, die sich beispielsweise „Yves Roche“ oder „o.t.o.“ nennen und mit Gewinnversprechen locken.
Mit diesen Anrufen erhielten die Verbraucher eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später folge ein Brief des IFK-Glücksteams aus den USA mit der Aktivierung für www.win-finder.com bzw. ein Brief von der „o.t.o. Ltd.“ aus Großbritannien mit der Aktivierung für www.windienst.net - mit angeblich erhaltener „Vollmacht“ der Verbraucher.
Tritt dieser Fall ein, sollten Betroffene ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf „Beiträge andere Anbieter“ überprüfen. Denn nach den Anrufen der hier genannten „Unternehmen“ versuchten diese über die Telefonrechnung monatlich € 9,90 einzuziehen. Auf der Rechnung erscheine dann eine Firma namens „Telomax“, die bereits von der Deutschen Telekom AG abgemahnt worden sein soll.
Bei diesen Firmen gehe es also gar nicht um etwas Kostenloses. Win-finder.com und win-dienst.de versprächen vielmehr die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich trage das Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein.
„Bei Werbeanrufen mit Datenabfragen sollte man generell vorsichtig sein“, warnt Dr. Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Einem bestehenden Vertragspartner liegen die persönlichen Daten des Verbrauchers bereits vor, er muss diese also nicht erneut angeben“.
Verbraucherschützer Dr. Wita empfiehlt, den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen. Betroffene sollten Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung bei ihrem Telefonanbieter einlegen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung begleichen. Der dubiosen Forderung und dem angeblichen Vertragsschluss sollten Betroffene ebenfalls widersprechen. Ein entsprechendes Musterschreiben hierzu hat die Verbraucherzentrale auf ihre Homepage eingestellt.