Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Streit um Verfall von Prepaid-Guthaben hält an - weitere Klagen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf (dpa) - Der Streit um den Verfall von Prepaid-Guthaben hält trotz der verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile vom Sommer dieses Jahres an. Zwar hatten Gerichte in München und Düsseldorf entschieden, dass die Guthaben nicht verfallen dürfen, doch nach Ansicht von Verbraucherschützern sind die derzeitigen Regeln bei vielen Mobilfunkanbietern noch immer "unbefriedigend". Vor allem die von den Urteilen direkt betroffenen Anbieter haben bislang reagiert, ergab eine dpa-Umfrage bei den Unternehmen.

Doch Verbraucher müssen unter Umständen noch immer um ihr eingezahltes Geld fürchten. So hat die Verbraucherzentrale Baden- Württemberg weitere Prepaid-Anbieter abgemahnt und Klage etwa gegen den Mobilfunk-Marktführer T-Mobile beim Landgericht Köln eingereicht. "Wir zahlen seit dem ersten November ein Guthaben, das Bestand hat, unseren Kunden aus", sagte Unternehmenssprecher René Bresgen. Doch wenn der Anschluss länger als drei Monate eingestellt ist, hat der Kunde Pech: "Danach werden die Daten gelöscht." Aus Datenschutzgründen, so die Begründung von T-Mobile.

Die Konkurrenten Vodafone und O2 haben dagegen nach eigenen Angaben die gegen sie ergangenen Urteile umgesetzt. Die Prepaid- Karten seien inzwischen unbegrenzt gültig und Guthaben könnten auf Wunsch ausgezahlt werden, sagte Vodafone-Sprecherin Tanja Dahmen. Dennoch halte man sich die Möglichkeit offen, den Kunden, die ihre Handy-Karte nicht mehr nutzen, nach einer Frist zu kündigen. Die Dauer dieser Frist wollte sie nicht benennen. Auch bei O2 hieß es: "Der Kunde kann sein Guthaben immer zurück erhalten." Seit Anfang Oktober hätten einige hundert O2-Kunden davon Gebrauch gemacht.

Auf den Guthaben-Streit angesprochen schieben einige Service- Provider den Netzbetreibern den Schwarzen Peter zu, weil sie deren Verträge lediglich weiter vermarkten. Bei der Verwaltung der Guthaben sei man auf die Netzbetreiber angewiesen, hieß es bei simyo. Gegen den Mobilfunk-Discounter aus Düsseldorf läuft ebenfalls eine Klage der Verbraucherschützer wegen dessen Guthaben-Bestimmungen. Auch Talkline weist auf Probleme hin: Das Unternehmen habe keinen Zugriff auf die technischen Prozesse des Netzbetreibers. Es werde jedoch an einer "kundenfreundlichen Lösung" gearbeitet.

Derweil versuchen viele Service-Provider ihre Kunden mit Kulanzregelungen bei der Stange zu halten. So bucht simyo nach eigenen Angaben einen niedrigen Cent-Betrag auf Handy-Karten, damit diese nicht stillgelegt werden und die Kunden eingehende Anrufe weiter entgegennehmen können. Eine ähnliche Zwischenlösung bietet blau.de aus Hamburg. Tchibo-Kunden können nach Angaben des Unternehmens ihr nach einem Jahr eingefrorenes Guthaben innerhalb von drei Jahren geltend machen. Bei den Prepaid-Angeboten des Krefelder Anbieters VICTORVOX verfalle dagegen das Guthaben - Ausnahme sei der simply-Tarif, sagte Unternehmenssprecherin Iris Hauk.

E-Plus feilt unterdessen noch an einer Regelung zur Auszahlung des Guthabens. Bis dahin verfielen die eingezahlten Beträge nicht, wie Sprecher Jörg Müller versicherte. Unklar sei, welchen Zeitraum eine möglicherweise rückwirkende Gutschrift umfasse.

Eine automatische Auszahlung des Guthabens gibt es bei keinem der Anbieter, so dass sich die Kunden stets um ihr Geld kümmern müssen. Ob es nach den Musterurteilen gegen O2 und Vodafone zu weiteren Prozessen kommt, ist noch unklar. Es könne sein, dass die Betreiber bis dahin eine Lösung anbieten, sagte die Telekommunikations-Expertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Hannelore Brecht-Kaul. Dann habe sich die Klage erledigt.