Smartwatches als Datenkraken
Stand: 23.04.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Mainz - Verbraucherschützer machen Nutzer von Computeruhren darauf aufmerksam, Funktionen von Körpersensoren kritisch zu bewerten. Es würden hochsensible Daten weitergegeben.
Verbraucher sollten Smartwatches und andere mobile Geräte mit Körpersensoren kritisch hinterfragen - vor allem wenn sie Features wie Herzfrequenzmessung oder Schrittzähler gar nicht benötigen. Denn werden solche höchst sensiblen Daten personenbezogen weitergegeben und ausgewertet, droht dem Betroffenen Schaden, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denkbar sei etwa, dass sie Werbung oder Angebote bekommen. Auch höhere Preise oder die Verweigerung bestimmter Leistungen aufgrund seines Gesundheitszustandes seien möglich.
Einwilligung zur Datenerhebung kritisch hinterfragen
Wer sich Körpersensoren aussetzt, sollte ganz besonders darauf achten, in welche Datenerhebung und -verwertung er bei der Einrichtung von Geräten, Betriebssystemen und Apps einwilligt, welche Datenschutzeinstellungen vorausgewählt sind, und ob sich eine Änderung der Nutzungsbedingungen nachteilig für ihn auswirken kann.
Ideal wäre es den Verbraucherschützern zufolge, wenn Hersteller die Prinzipien "Privacy by Design" und "Privacy by Default" umsetzen würden. Das bedeutet, dass Geräte und Dienste von Grund auf so gestaltet oder zumindest voreingestellt sind, dass sie nur die Daten erheben, die für die Nutzung tatsächlich erforderlich sind.