Smartphones: Wegweiser aus der Hosentasche
Stand: 30.07.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Hannover - Dank des großen Touchscreens und des GPS-Empfängers sind Smartphones herkömmlichen Navigationsgeräten überlegen. Zwar sind sie in der Anschaffung teurer, dafür bestechen sie aber durch ihre Flexibilität. Mit zusätzlichen Apps können die Smartphones hinsichtlich der Navi-Funktionen beliebig ausgebaut werden. Vielen Nutzern reichen die kostenlosen Lösungen schon aus. Dies berichtet das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe.
Wer sich für ein Smartphone als Navigationsgerät entscheidet, findet für alle Plattformen kostenlose Software. "Auf Android-Smartphones empfiehlt sich die Google Maps Navigation, zumindest solange man einen Datentarif gebucht hat und nur in Deutschland fährt", erläutert c't-Redakteur Achim Barczok.
Die Software überzeugt durch eine ausgezeichnete Spracheingabe und eine übersichtliche, gut zu bedienende Oberfläche mit großen Buttons. Karten für Europa und weitere Zusatzfunktionen gibt es für 50 bis 90 Euro von CoPilot Live und Navigon MobileNavigator.
iPhone zum Navigationsgerät aufrüsten
Ein iPhone kann man mit der Select Telekom Edition von Navigon zu einem passablen Navigationsgerät aufrüsten. Die kostenlose Version bietet alle Grundfunktionen und lässt sich bei Bedarf mit zusätzlichen Karten und Verkehrsinfos aufstocken. Beim 3GS stört bisweilen der etwas schwache GPS-Empfang, der vom iPhone 4 ist wesentlich besser. "Vielfahrern empfehlen wir TomTom for iPhone", erklärt c't-Experte Achim Barczok. Es setzt eine Investition von 90 Euro voraus, liefert dafür aber die beste Routenkalkulation.
Das beste Testergebnis im Bereich Fußgängernavigation liefern Nokia-Handys mit der Software Ovi Maps. Das Navi berechnet sinnvolle Routen und erfreut mit präzisen Audio-Ansagen sowie zahlreichen Zusatzinformationen für europäische Großstädte, darunter auch ein aktueller Veranstaltungskalender inklusive Konzert- und Kinoinfos.
Auch ein Smartphone sollte beim Navigieren übrigens fest im Auto verankert sein. Ansonsten kann die Bedienung bei laufendem Motor zu einem Bußgeld führen.