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Smartphone: Kauf oder Miete?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Während DSL-Router normalerweise im Besitz des Providers bleiben, sieht es bei Smartphones anders aus. Hier ist Erwartungshaltung eine andere. Zwar geht der Verbraucher davon aus, dass sein Mobiltelefon nach Ablauf der Mindestlaufzeit in sein Eigentum übergeht, doch das muss nicht so sein. Das Telekommunikationsportal „Teltarif.de“ berichtet über Verträge mit Handymiete.

Problematisch dabei sei, dass für den Verbraucher zumindest bei einer Online-Bestellung nicht ohne weiteres ersichtlich ist, dass das Handy nach der Vertragslaufzeit nicht in sein Eigentum übergeht und zurückgeschickt werden muss. Wer sichergehen will, es nicht mit einem Mietmodell zu tun zu haben, muss in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schauen.

Grundsätzlich raten die Experten von einer Handymiete, die mitunter auch als Gebrauchsüberlassung bezeichnet wird, entschieden ab. Denn die Anbieter bürdeten dem Kunden in den AGB unter anderem auf, das Handy sorgsam zu behandeln, es vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen und es mit einer Schutzfolie zu versehen. Und schickt er das Smartphone nach der Vertragslaufzeit nicht zurück, soll er Schadenersatz leisten.