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Schnelles Internet: Weg frei für Vergabe von Funkfrequenzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Künftig sollen Frequenzen, die bisher dem Fernsehen dienten, für mobiles Internet zur Verfügung stehen. Damit sind die Voraussetzungen für eine Auktion der Frequenzen gegeben.

Für den Ausbau des schnellen Internets in Deutschland können zusätzliche Funkfrequenzen genutzt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnungsänderung, wodurch die bisher vom Fernsehen belegten 700-Megahertz-Frequenzen künftig dem mobilen Internet dienen. Damit seien alle rechtlichen Voraussetzungen für eine im zweiten Quartal 2015 geplante Auktion der Frequenzen geschaffen, sagte Infrastrukturminister Alexander Dobrindt (CSU).

Gewinn der Auktion nutzt Breitbandausbau

Mit der Umstellung auf den neuen Standard DVB-T2 für terrestrisches Fernsehen benötige der Rundfunk die Frequenzen nicht mehr. Aus der Versteigerung erwartet Dobrindt einen Milliardenbetrag, der nach Abzug von Umstellungskosten für den Breitbandausbau reserviert werden soll.

Flächendeckend schnelles Internet

Die Bundesregierung hat das Ziel ausgegeben, bis 2018 flächendeckend Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde zu erreichen. Bundesweit sind solche schnellen Zugänge aktuell für ungefähr zwei Drittel der Haushalte verfügbar. Vor allem in dünn besiedelten Gebieten soll die Abdeckung über mobiles Breitband erfolgen, statt Kabel zu vergraben. Eine Vollabdeckung mit 50 Megabit erfordert laut Schätzungen Investitionen von bis zu 20 Milliarden Euro.

Aufteilung zwischen Bund und Ländern

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte: "Wir wollen die digitale Spaltung zwischen Stadt und Land überwinden und das schnelle Internet für alle." Er erwarte für den Breitbandausbau auch Mittel aus den angekündigten zusätzlichen Investitionen von zehn Milliarden Euro, die die Bundesregierung für 2016 bis 2018 angekündigt hat.

Der Ertrag aus der Versteigerung der 700-Megahertz-Frequenzen soll je zur Hälfte zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Dann soll er zweckgebunden über Förderprogramme von Bund und Ländern eingesetzt werden.