Sachsen will Handydaten-Abfrage gesetzlich erschweren
Stand: 31.08.2011
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Dresden - Sachsen will die Abfrage von Mobilfunkdaten zur Aufklärung von Straftaten deutlich einschränken. Das Kabinett hat am Dienstag in Dresden eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen. Justizminister Jürgen Martens (FDP) geht davon aus, dass die Neuerungen etwa in einem Jahr Gesetzeskraft erlangen könnten. Einige der Vorschläge - etwa die frühzeitige Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten - würden in Sachsen allerdings schon früher angewandt, so der Minister.
Anlass für die Initiative: Die starke Kritik an der massenhaften Erhebung von Mobilfunkdaten nach den gewalttätigen Ausschreitungen bei einer Anti-Nazi-Demonstration im Februar in Dresden. Die Ereignisse hätten gezeigt, dass von solchen Abfragen bei Mobilfunkbetreibern eine Vielzahl unbeteiligter Personen betroffen sein könnte. "Deren Rechte sollen künftig besser geschützt werden", sagte der Minister. So sollen Abfragen von einem Richter künftig nur noch bei Straftaten angeordnet werden können, die eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten nach sich ziehen würden.
Abfragen müssen dann künftig örtlich und zeitlich so begrenzt werden, dass möglichst wenig unbeteiligte Personen erfasst werden. Die Verhältnismäßigkeit soll besonders begründet und aktenkundig gemacht werden. Zudem sollen Daten einer Erhebung nur mit Zustimmung eines Richters in einem anderen Verfahren genutzt werden dürfen. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass mindestens alle drei Monate geprüft werden muss, ob die Daten noch benötigt werden.