R-Gespräche: BGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte
Stand: 16.03.2006
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Karlsruhe (dpa) - Verbraucher haben künftig bei juristischen Auseinandersetzungen um überteuerte R-Gespräche bessere Karten. Nach einem am Donnerstag vom III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) verkündeten Urteil haftet eine Mutter nicht für Telefonkosten, wenn ihre minderjährige Tochter über ihren Anschluss teure R-Gespräch-Anrufe ihres Freundes entgegengenommen hat. (III ZR 152/05 - Urteil vom 16. März)
Im vorliegenden Fall hatte ein Telekommunikationsdienstleister der Mutter des Teenagers für mehrere R-Gespräche eine Rechnung von 593 Euro präsentiert. Die Bezahlung war von der Mutter abgelehnt worden, da ihre Tochter für diese Gespräche keine Erlaubnis gehabt habe. Während das Amtsgericht Würzburg die Klage des Anbieters abgewiesen hat, verpflichtete das Landgericht die Mutter zur Zahlung. Der BGH hob jetzt das Berufungsurteil auf und wies den Fall an die Vorinstanz zurück.
Bei derartigen R-Gesprächen muss der Anrufer eine 0800-Nummer und anschließend die Nummer des gewünschten Teilnehmers wählen. Im Rahmen einer gebührenfreien automatischen Ansage kann der Angerufene entscheiden, ob er durch das Drücken bestimmter Tasten das R-Gespräch zum Preis von 2,9 Cent pro Sekunde annimmt oder nicht.