Preisgrenzen für Handyanrufe auf 0180-Nummern
Stand: 26.02.2010
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Frankfurt/Main - Für Anrufe auf Service-Rufnummern fallen teilweise immense Kosten an. Besonders Handy-Telefonierer tappen, was die Gebühren angeht, häufig im Dunkeln, da nirgendwo die Minutenpreise angegeben werden. Das ändert sich ab Montag, den 1. März. Ab dann gelten für Anrufe auf 0180-Nummern Preisobergrenzen. Bei allen anderen sogenannten Mehrwert-Vorwahlen bleibt aber alles beim alten.
0800: Die Vorwahl ermöglicht kostenfreie Anrufe bei Service-Hotlines - auch mit dem Handy. Die Kosten übernehmen Unternehmen oder Behörden, die eine solche Rufnummer anbieten. Allerdings sind viele 0800-Nummern für Anrufe von Handys und aus Telefonzellen gesperrt - wegen der höheren Kosten für die Unternehmen.
0180: Hinter dieser Nummer können sich unterschiedliche Kosten verbergen. Über die Höhe der Gebühr entscheidet die erste Ziffer nach der 0180. Unter 0180-1 entstehen Kosten von vier Cent für jede angefangene Minute bei Anrufen aus dem Telekom-Festnetz, bei 0180-3 sind es neun Cent, und bei 0180-5 fallen 14 Cent an. Bei der Vorwahl 0180-2 zahlen Verbraucher eine Pauschale von sechs Cent pro Anruf, unter 0180-4 sind es 20 Cent. Für Anrufe von Handys zu diesen Nummern weichen die Gebühren bislang in aller Regel deutlich ab. Ab März müssen die Kosten aber zusätzlich zu den Festnetz-Gebühren angegeben werden. Als Preisobergrenze für Handy-Anrufe gelten dann 42 Cent pro Minute.
0137 und 0138: Bei beiden Vorwahlen handelt es sich um Nummern, die vor allem Fernsehsender für Gewinnspiele oder bei Abstimmungen einsetzen. Für die Sender hat sich dies zu einer erheblichen Einnahmequelle neben der Werbung entwickelt. Unter 0137-1 und 0137-5 kostet der Anruf pauschal 14 Cent aus dem Telekom-Festnetz. Unter 0137-6 sind es einmalig 25 Cent, bei 0137-7 ein Euro, bei 0137-8 und 0137-9 sind es 50 Cent. Auf Minutenbasis erfolgt die Abrechnung unter 0137-2, 0137-3, 0137-4 und 0138. Jede angefangene Minute kostet hier 14 Cent. Die Kosten für Anrufe vom Handy weichen hiervon ebenfalls in aller Regel deutlich ab.
0900: Hinter der Vorwahl verbergen sich sogenannte Premiumdienste - in aller Regel Unterhaltungsangebote oder Service-Hotlines von Unternehmen, bei denen Anrufe mitunter sehr kostspielig werden können. Feste Gebührenvorgaben für die Anbieter gibt es nicht. Das Telekommunikationsgesetz sieht lediglich bestimmte Höchstgrenzen für die Telefongebühren vor. So darf ein Anruf unter einer 0900-Nummer pro Minute höchstens drei Euro kosten und muss nach spätestens 60 Minuten automatisch beendet werden. Daneben können sich Anbieter für eine zeitunabhängige Abrechnungsvariante entscheiden, die nur eine Gebühren-Obergrenze von 30 Euro vorschreibt. Die Gebühren für 0900-Verbindungen müssen dem Verbraucher vor Beginn der Berechnung angesagt werden.
118: Hier handelt es sich um Auskunfts-Rufnummern, bei denen Verbrauchern ebenfalls hohe Kosten entstehen können. Ein Beispiel für eine Auskunfts-Nummer ist die Telefon-Auskunft der Deutschen Telekom unter 11833. Ein Anruf aus dem Telekom-Festnetz kostet hier 1,99 Euro pro Minute. Für die Vermittlung von Gesprächen fallen weitere Gebühren an. Von Handys sind die Gebühren auch hier oft noch höher.