Pfand für SIM-Karten ist unzulässig
Stand: 11.06.2014
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Berlin - Mobilfunkanbieter dürfen keine Pfandgebühr für SIM-Karten erheben. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin und beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Kiel (Az.: 4 O 95/13). Der Anbieter Mobilcom-Debitel hatte Kunden, die nach Vertragsende ihre SIM-Karte nicht auf eigene Kosten zurückschickten, rund zehn Euro in Rechnung gestellt. Dagegen hatte der vzbv geklagt.
Die Richter schlossen sich der Ansicht der Verbraucherschützer an, dass das Unternehmen kein berechtigtes Interesse an der Rückgabe der SIM-Karten habe und ihm auch kein Schaden entstehe, falls Kunden die Karten nicht zurückschickten.
Mobilcom-Debitel hatte Vertragsklauseln umformuliert
Bereits in einem früheren Verfahren hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht das Karten-Pfand für unzulässig erklärt (Az.: 2 U 12/11). Anschließend hatte Mobilcom-Debitel die entsprechende Vertragsklausel leicht umformuliert, aber weiterhin ein Pfand erhoben. Das aktuelle Urteil des Landgerichts Kiel ist noch nicht rechtskräftig.