Petition für Netzneutralität nimmt Hürde für den Bundestag
Stand: 27.05.2013
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Berlin - Mehr als 50 000 Menschen haben eine Petition für ein Gesetz unterzeichnet, das Netzanbieter zur einheitlichen Weiterleitung aller Datenpakete im Internet verpflichten soll. Die Petition für die Netzneutralität habe bis Freitag 51 053 Mitzeichner gewonnen, sagte eine Mitarbeiterin des Petitionssausschusses beim Deutschen Bundestag.
"Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das Internetanbieter ("Provider") verpflichtet, alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Herkunft gleich zu behandeln", heißt es in der Petition. "Insbesondere sollen keine Inhalte, Dienste oder Dienstanbieter durch diese Provider benachteiligt, künstlich verlangsamt oder gar blockiert werden dürfen."
Dieses Prinzip der Netzneutralität ist seit einigen Jahren Gegenstand einer heftigen Debatte. Alle Parteien haben sich zumindest im Grundsatz dafür ausgesprochen. Die schwarz-gelbe Koalition sieht jedoch bislang keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung. Die großen Telekommunikationsfirmen argumentieren, dass es ihnen möglich sein müsse, steuernd in den Datenverkehr im Netz einzugreifen, um die Qualität bestimmter Dienste zu garantieren.
Die Zeichnungsfrist für die Petition des 19-jährigen Tübinger Physik-Studenten Johannes Scheller begann erst am Dienstag dieser Woche. Es sei relativ selten, dass eine Petition in so kurzer Zeit das Quorum von 50 000 Mitzeichnern erreiche, sagte die Mitarbeiterin des Ausschussdienstes. Die Petition läuft noch bis zum 18. Juni. Nun wird der Ausschuss voraussichtlich schon in der ersten Juni-Woche über das weitere Vorgehen beraten.
Der Petitionsausschuss des Bundestags berät über jede eingereichte Petition - in der Regel nicht öffentlich. Wenn eine Zahl von 50 000 Mitzeichnern erreicht wird, besteht die erhöhte Chance, dass über die Initiative auch öffentlich beraten wird. Die Entscheidung darüber trifft der Petitionsausschuss. Bei der Initiative zur Netzneutralität ist aber auch denkbar, dass Abgeordnete die große Resonanz zum Anlass nehmen, um das Thema ins Plenum zu bringen. Dazu könnten sie eine Aktuellen Stunde oder eine Befragung der Bundesregierung anstreben.