Patentstreit: Klage gegen Nokia abgewiesen
Stand: 10.07.2014
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Karlsruhe - Im Patentstreit um UMTS-Mobilfunk hat das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Klage des Patentverwerters IPCom gegen Nokia abgewiesen. Damit änderte die Berufungsinstanz ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom April 2012. Damals wurde die Verletzung eines IPCom-Patents, das zum Grundstock des Mobilfunkstandards UMTS gehört, festgestellt.
In dem Rechtsstreit geht es um ein Patent, das den Zugang zu Mobilfunknetzen steuert und Rettungskräften oder der Polizei bei Netzüberlastung eine Überholspur freihält. Es wurde ursprünglich von dem Elektrotechnik-Spezialisten Bosch entwickelt und 2007 zusammen mit anderen Patenten an IPCom verkauft.
Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat dieses Schutzrecht im Januar für gültig erklärt, allerdings in einer eingeschränkten Fassung. Nach der Berufung von Nokia entschied jetzt der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe, dass "der UMTS-Standard von der technischen Lehre des geänderten Patentanspruchs in einem entscheidenden Punkt keinen Gebrauch" mache.