Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Patentstreit: Apple erzielt einen Sieg und ein Unentschieden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Mannheim/Berlin/ München - Im nicht enden wollenden Patentkrieg der Mobilfunkbranche sind in dieser Woche erneut Urteile gesprochen worden. Während Apple und Samsung sich am Freitag unentschieden trennten, konnte der iPhone-Hersteller gegen Motorola einen Sieg verbuchen.

Patentstreit zwischen Apple und Samsung endet unentschieden

Die nächste Runde im Patentstreit von Apple und Samsung in Mannheim ist am Freitag unentschieden ausgegangen. Das Landgericht wies jeweils eine Klage der Rivalen ab. Samsung warf Apple die Verletzung eines Patents für den Datenfunk-Standard UMTS vor. Der südkoreanische Konzern zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung und plant eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe.

Der iPhone-Hersteller führte seinerseits ein Patent auf ein Verfahren ins Feld, mit dem die Bildschirmsperre per Fingerbewegung ("Slide to unlock") aufgehoben wird. Das Landgericht München I hatte vor zwei Wochen bereits eine Verletzung dieses Patents durch Motorola festgestellt. Die Entsperr-Funktion ist bei Samsung jedoch etwas anders umgesetzt, außerdem legte der Richter in Mannheim das Patent anders aus. Apple hat in Mannheim allerdings noch eine weitere Klage zu dieser Funktion laufen, wie der deutsche Patentexperte Florian Müller betonte, der den Streitigkeiten in der Branche beobachtet. Im zweiten Fall geht es um ein sogenanntes Gebrauchsmuster.

Apple gewinnt weiteres Patenturteil gegen Motorola

Indes konnte Apple auch einen Erfolg verbuchen. Das Unternehmen hat innerhalb von zwei Wochen das zweite Patenturteil gegen Motorola in Deutschland gewonnen. Am Donnerstag ging es vor dem Landgericht München I um ein Patent zur Anzeige von Bildern auf einem elektronischen Gerät (europäische Patentnummer 2059868). Motorola dürfte zwar mit einer Anpassung der Software weiter Smartphones und Tablets in Deutschland verkaufen können, jedoch würde dadurch die Benutzung der Fotogalerie etwas weniger bequem, betonte der deutsche Patentexperte Florian Müller, der die Streitigkeiten in der Branche beobachtet. Bei einer weiteren Verletzung könnte Apple dieses Mal die betroffenen Geräte auch zerstören lassen.

Mitte Februar hatte das Münchner Landgericht bereits die Verletzung eines Apple-Patents auf das Lösen der Bildschirmsperre per Fingerbewegung ("Slide to unlock") festgestellt. Der iPhone-Hersteller und Motorola sind in mehrere Patentkonflikte in Deutschland verwickelt. Motorola gelang es auch schon, mit einem Urteil des Landgerichts Mannheim für rund einen Tag den Online-Verkauf einiger Modelle der iPhones und iPad-Tablets in Deutschland zu stoppen. Die Vollstreckung dieses Urteils wurde allerdings vom Oberlandesgericht Karlsruhe als Berufungsinstanz bis auf weiteres ausgesetzt.