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Nicht einmal 50 Prozent der Mobilfunkkunden nutzen schnelles LTE

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg – Immer mehr Mobilfunk-Sendeanlagen der 3. Generation (UMTS) werden auf den schnelleren LTE-Standard umgestellt. Die Kehrseite der Upgrades: An solchen Standorten sind Kunden ohne LTE-Vertrag und passende Hardware fast oder komplett abgehängt. Das betrifft aktuell mehr als die Hälfte aller Mobilfunkkunden in Deutschland.

UMTS-Rückbau trifft vor allem preisbewusste Kunden

Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht der Bundesnetzagentur waren Ende 2018 von den 107,5 Millionen aktiv genutzten SIM-Karten nur 46,98 Prozent auf LTE-Basis. Über 53 Prozent haben also noch keinen LTE-Vertrag.

„Insbesondere bei Discountern im Telefonica-Netz haben in den vergangenen Jahren viele preissensitive Kunden reine UMTS-Verträge abgeschlossen. Doch ohne LTE-Zugriff sind Kunden nicht nur viel langsamer unterwegs, sondern im Zweifel gar nicht“, sagt Verivox-Telekommunikationsexperte Jens-Uwe Theumer. „Es gibt bereits heute Verträge, in denen die Versorgung mit UMTS vertraglich nur bis zu einem Stichtag garantiert wird.“

Anders als beispielsweise bei Strom, der unabhängig vom Vertrag stets in gleicher Qualität beim Kunden ankommt, garantieren nicht alle Mobilfunkverträge den gleichen Standard. Sind an einem Standort nur noch LTE-Frequenzen verfügbar, sind Kunden mit UMTS-Vertrag zu einem Downgrade gezwungen: Sie können in diesem Sendebereich nur noch den sehr langsamen GSM-Standard nutzen. GSM entspricht im besten Fall dem Speed-Level, auf das Surfer heute heruntergebremst werden, wenn sie ihr Highspeed-Volumen verbraucht haben.

Ausbauquoten nur auf Haushaltsebene

Voraussichtlich 2020 soll UMTS, die 3. Netzgeneration, in immer mehr Regionen abgeschaltet werden. Die 4. Generation (LTE) bleibt für die mobile Internetnutzung bestehen, die 2. Generation (GSM) für den Versand von SMS-Nachrichten und als Fallback für die Telefon-Grundversorgung. Kurz vor dem Start steht die 5. Netzgeneration, für die gerade Lizenzen versteigert werden.

Alle drei Netzbetreiber haben sich zu festen Ausbauquoten und auch Mindestgeschwindigkeiten verpflichtet. Erfüllen sie diese nicht, drohen hohe Strafen. Die Vorgaben sind allerdings auf Haushaltsbasis und nicht auf die Fläche bezogen – Funklöcher in dünn besiedelten Regionen werden so kaum geschlossen.