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Nicht brandneu, aber gut: Gebrauchte Smartphones

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer ein Smartphone möchte, muss je nach Modell mehrere Hundert Euro bezahlen. Günstiger wird es, wenn man sich ein gebrauchtes Gerät zulegt. Wer nicht immer das neueste Gerät haben muss, kann so eine Menge Geld sparen.

Zu alt sollte das neue Gerät jedoch nicht sein, denn günstigere Modelle von heute sind oft viel besser als die Flaggschiffe von gestern. Zudem kann es durch veraltete Betriebssysteme Sicherheits- und Kompabilitätsprobleme geben.

Auch der Support ist an das Gerätealter gebunden: "Im Android-Bereich ist ein Support-Zeitraum von zwei Jahren üblich - allerdings nur bei den Spitzenmodellen", erklärt Andreas Seeger von der Zeitschrift "Connect". "Bei Apple-Smartphones sind es drei bis vier Jahre."

Beim Gebrauchtkauf gilt es aber einiges zu beachten. So sollte das Display keine Schäden wie Kratzer oder Brüche aufweisen. Mikrokratzer auf dem Gerät lassen sich zwar kaum vermeiden. Aber: "Tiefere Kratzer und andere, stärkere Gebrauchsspuren sollten sich entsprechend auf den Preis auswirken", sagt Seeger.

Vorsicht ist bei abgeschlagenen Kanten geboten: Diese können durch einen Sturz entstanden sein. Möglicherweise gibt es dadurch weitere, unsichtbare Schäden im Gehäuseinneren. Das Gebrauchtgerät sollte mit Original-Zubehör angeboten werden und über einen wechselbaren Akku verfügen.

Prüfen sollte man auch, ob das Smartphone eine SIM- oder Netzsperre hat. Die sorgt dafür, dass es sich nur in Kombination mit bestimmten SIM-Karten oder in bestimmten Netzen nutzen lässt. Bei älteren Geräten lässt sich die Sperre aber zum Glück relativ unkompliziert aufheben: "Die Netzbetreiber bieten 24 Monate nach dem Verkauf eine kostenlose Entsperrung an", erklärt Andreas Seeger.

Prinzipiell hängen Garantie und Gewährleistung davon ab, wer der Verkäufer ist. "Kauft der Verbraucher das gebrauchte Handy von einem gewerblichen Verkäufer, ist ein Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsrechte nur teilweise möglich", erläutert Ineke Klaholz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung dagegen komplett ausschließen. Bei Mängeln gibt es dann kein Geld zurück.

Anders bei der Garantie des Herstellers: "Der Garantievertrag kann sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Sachen beliebig ausgestaltet werden", erklärt die Expertin für Verbraucherrecht. Ist zum Beispiel die Frist noch nicht abgelaufen, kann sich unter Umständen auch ein Gebrauchtkäufer darauf berufen. Details verrät ein Blick ins Kleingedruckte.

Welche älteren Modelle sind eine günstige Alternative zu einem neuen Smartphone? "Wenn es ein Gebrauchtes sein soll, dann sollte man zu den Ex-Spitzenmodellen der großen Marken greifen, weil hier die Qualität stimmt", rät Andreas Seeger. Außerdem gewähren die Hersteller ihren Flaggschiffen über einen relativ langen Zeitraum Software-Support. Seeger empfiehlt zum Beispiel Top-Modelle aus dem vergangenen Jahr wie das Galaxy S5, das Sony Xperia Z2 oder das iPhone 5s. Gebraucht seien sie für einen Preis von etwa 300 Euro zu haben.