Neuer Handyvertrag: auf Kreditlimits achten
Stand: 18.03.2011
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Berlin/Karlsruhe - Bei Abschluss eines neuen Handyvertrags sollten Vieltelefonierer auf sogenannte Kreditlimits achten, da sich manche Mobilfunkunternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorbebehalten, beim Überschreiten einer Kostenobergrenze sofort die SIM-Karte zu sperren. Wer hohe Handykosten erwartet, sollte deshalb seinen Provider auf das Thema ansprechen. Dazu rät Anwältin Astrid Auer-Reinsdorff, denn das könne im Zweifel Ärger ersparen.
Gültig sind diese Limits aber eigentlich nur, wenn der Anbieter dem Kunden bei Vertragsabschluss eine konkrete Summe mitgeteilt hat. "Ein paar vage Sätze in den AGB reichen nicht aus," erklärte Auer-Reinsdorff, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Informationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. "Das hätte vor Gericht keinen Bestand."
Auch eine unangekündigte sofortige Sperrung ist nicht rechtmäßig: Erst am vergangenen Donnerstag (17. Februar) hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass Anschlüsse vom Anbieter nur nach Vorwarnung und bei einem Soll von mindestens 75 Euro gesperrt werden dürfen (Az.: III ZR 35/10).