Netzagentur: Gebühren für die Gesprächsweiterleitung gesenkt
Stand: 30.11.2010
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Heidelberg. Am Dienstag gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass die Weiterleitungsgebühren für Mobilfunkgespräche deutlich gekürzt werden. Die Kosten für Gespräche in fremde Netze fallen im Schnitt um fünfzig Prozent: Die Entgelte wurden für die beiden D-Netze von 6,59 ct./min. auf 3,36 ct./min. bzw. 3,33 ct./min. gekürzt. Das Entgelt für die beiden E-Netze wurde von 7,14 ct./min. auf 3,33 bzw. 3,37 ct./min. reduziert
Diese Terminierungsentgelte stellen sich die Netzbetreiber O2, Vodafone, T-Mobile und E-Plus gegenseitig für die Weiterleitung von Gesprächen in fremde Netze in Rechnung. Die EU-Kommission hatte die in Deutschland geltenden Gebühren als völlig überzogen kritisiert und eine „einheitliche und rigorose“ Absenkung bis 2012 gefordert. Die Bundesnetzagentur ist nun mit der Kürzung der Weiterleitungsgebühren dieser Forderung nachgekommen.
Fallen nun die Preise im Mobilfunkmarkt?
Experten wollen bisher noch keine großen Hoffnungen hinsichtlich möglicher Preissenkungen wecken, sehen darin aber vor allem eine Chance für den Wettbewerb.
Die nun bevorstehende Senkung der Weiterleitungsgebühren wird aber kurzfristig kaum zu niedrigeren Preisen für Bestandskunden der Anbieter führen. Die Mobilfunkunternehmen argumentieren mit einem hohen Finanzierungsbedarf für die Umstellung auf den schnellen LTE-Mobilfunkstandard.
Allerdings könnten neue Anbieter im Discount-Segment die Chance nutzen und zukünftig den Wettbewerb mit günstigen und kundenfreundlichen, transparenten Preismodellen weiter beleben. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt deutlich, dass die Versuchung, sich durch eine Preissenkung an die Spitze der Tariftabellen zu setzen, sehr groß ist. Man rechnet damit, dass vor allem neue Anbieter diese Chance nutzen werden und mit niedrigeren Preisen den Wettbewerb ankurbeln.
Neue Entgelte treten rückwirkend in Kraft
Die Entgelte werden nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren zu den Entscheidungsentwürfen durchgeführt werden muss. Die endgültigen Entscheidungen werden dann rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 gelten und die vorläufigen Entscheidungen ersetzen.