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Nach Richterspruch Kostenerstattung für Datenspeicherung gefordert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Branchenverbände haben die Bundesregierung erneut aufgefordert, der Wirtschaft die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Sie reagierten damit am Mittwoch auf eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, das am Vortag die Telefongesellschaft BT Germany bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der gesetzlichen Pflicht zur Speicherung von Daten befreit hatte.

«Wenn nicht zügig eine umfassende Kostenerstattung verabschiedet wird, werden weitere Unternehmen klagen ­ und die gesamte Vorratsdatenspeicherung steht auf der Kippe», erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), Bernhard Rohleder. «Wenn die Netzbetreiber Daten zur Kriminalitätsbekämpfung bereithalten sollen, muss der Staat die Kosten übernehmen ­ denn innere Sicherheit ist seine ureigene Aufgabe.» Ähnlich äußerte sich unter Verweis auf das Beispiel Großbritannien der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco.
 
   Seit Jahresbeginn sind Telefonfirmen gesetzlich verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern und dafür auch die Technik bereitzustellen. Wer dies nicht tut, soll vom kommenden Jahr an ein Bußgeld zahlen. Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte der Bundesnetzagentur nun, bis zur Entscheidung in Karlsruhe Maßnahmen gegen BT Germany einzuleiten.