Mobilfunk-Auktionen: Bundesnetzagentur schlägt neues Verfahren vor
Stand: 23.09.2022
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Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren für die anstehende Neuvergabe von Mobilfunk-Rechten vorgeschlagen. Dabei sollen sowohl die Interessen der Verbraucher als auch der unterschiedlichen Mobilfunkbetreiber berücksichtigt werden. Es geht um die Lizenzen über 800 MHz, 2,6 GHz und teilweise 1,8 GHz aus den Auktionen 2010 und 2015. Diese laufen Ende 2025 aus und müssen eigentlich in absehbarer Zeit neu vergeben werden. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem das 800-MHz-Frequenzband, das sich besonders gut für die Flächenversorgung eignet.
Lizenzdauer im 800-MHz-Bereich wird verlängert
Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Positionspapier der Bundesnetzagentur soll die Lizenzdauer im 800-MHz-Bereich ohne eine weitere Auktion um acht Jahre auf Ende 2033 verlängert werden. Im Gegenzug wird das Lizenzende für den Frequenzbereich von 900 MHz um acht Jahre von Ende 2033 auf Ende 2025 vorgezogen. Damit müssten die etablierten Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und Telefónica ihre bestehenden 800-MHz-Lizenzen nicht in einem teuren Auktionsverfahren gegen den Neueinsteiger 1&1 verteidigen. Für vier Provider reicht das dort vorhandene Spektrum nicht aus. Mit diesem Schritt wird daher auch sichergestellt, dass Kunden nicht plötzlich ohne Netz dastehen weil 1&1 einen der drei Wettbewerber verdrängt.
Spagat zwischen Wettbewerb und Versorgung
Bei der vorgezogenen Auktion für das 900-MHz-Frequenzband könnte dagegen 1&1 im Wettstreit mit den drei etablierten Providern besser zum Zuge kommen, weil hier mehr Frequenzspektrum zur Verfügung steht. Hier könnten alle vier Provider parallel funken.
"Wir wollen den Spagat zwischen Wettbewerb und Versorgung schaffen", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Mit dem Vorschlag eines Frequenztauschs wolle man die Interessen der etablierten Mobilfunkbetreiber und der Markteinsteiger ausgleichen. "Die bestehende LTE-Versorgung soll aufrechterhalten werden und zugleich wollen wir chancengleichen Zugang zu Spektrum gewähren." Die wichtigste Regel dabei laute: Es solle ein faires und transparentes Verfahren geben. "Nun sind die Marktteilnehmer am Zug."
Die Bundesnetzagentur stellt das Positionspapier nunmehr zur öffentlichen Konsultation. Die betroffenen Provider, aber auch andere Marktteilnehmer und Verbände können bis zum 21. November 2022 dazu Stellung beziehen.
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