Mobiles Bezahlen: Neue Regelungen ab 1. Februar schützen vor Abofallen
Stand: 31.01.2020
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Verbraucher erhalten mehr Schutz beim mobilen Bezahlen per Smartphone. Ab dem 1. Februar 2020 gelten neue Regelungen, die die zuständige Bundesnetzagentur für das Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen über die Mobilfunkrechnung verbindlich vorschreibt. "Unsere Festlegung macht das mobile Bezahlen sicherer und transparenter", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Neue Vorgaben für Mobilfunkanbieter
Mobilfunkunternehmen müssen sich bei der Abrechnung von Dienstleistungen von Drittanbietern über die Handyrechnung an neue Vorgaben halten. So gelten künftig folgende Voraussetzungen für die Abrechnung:
Soll der Kunde für eine Leistung auf einer Internetseite eines Drittanbieter bezahlen, so muss ab Februar für den Bezahlvorgang zwingend ein Redirect, also eine technische Umleitung, auf eine Internetseite des Mobilfunkanbieters erfolgen. Das sei beispielsweise für Abonnements von Diensten unbedingt erforderlich. Abofallen in Form eines Vertragsabschlusses per unbedachtem Klick können Kunden damit nicht mehr so einfach untergeschoben werden.
Eine Abrechnung von Drittanbieterleistungen soll alternativ möglich sein, wenn das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert. Dies ist laut Bundesnetzagentur das sogenannte Kombinationsmodell. Bei Einzelkäufen und bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, die eine Identifizierung von Kunden durch Login vorsehen, werde auf einen Redirect verzichtet.
Etliche Mobilfunkanbieter bieten eine Geld-Zurück-Garantie
Kunden könnten sich bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen bei vielen Mobilfunkanbietern auf eine Geld-Zurück-Garantie berufen. Das Kombinationsmodell wird unter anderem von den drei großen Mobilfunknetzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland, aber auch von Drillisch Online, M-net, NetCologne, mobilcom-debitel, Klarmobil und weiteren Anbietern angewandt, die eine Mobilfunkgarantie bieten. Diese greift, wenn der Mobilfunkkunde nach Bekanntwerden eines Missbrauchs den betreffenden Drittanbieterdienst kündigt, seinen Mobilfunkanbieter innerhalb von drei Monaten über den Vorfall informiert und den Anbieter zudem aktiv bei der Aufklärung des Sachverhalts unterstützt.
Bei Problemen bei der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über die monatliche Mobilfunkrechnung können sich Verbraucher mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur wenden.
Mobilfunkanbieter darf nicht mit Kündigung des Anschlusses drohen
Die Bonner Behörde rät dazu, dass sich die Kunden aber auch an ihren Mobilfunkanbieter wenden. Sind Abbuchungen unberechtigt, so sollten sie widerrufen werden. Vorsorglich solle auch eine Kündigung des Dienstes erfolgen, für den das Abonnement abgerechnet wird.
Weigert sich ein Kunde, einen umstrittenen Abrechnungsbetrag zu zahlen, dürfen Mobilfunkanbieter nicht einfach damit drohen, den Mobilfunkanschluss zu sperren. Dies könne laut Bundesnetzagentur eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung sein. Verbraucher sollten sich auf die Geld-zurück-Garantie berufen.