Lockruf in zwei Zeilen: Vorsicht vor Abzocke per SMS
Stand: 08.10.2008
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Heidelberg/Mainz - «Hallo Paul, Lust auf ein Bier?» Über nette Textnachrichten per Handy freuen sich die meisten Menschen. Geschäftemacher nutzen das aus: Mit Schmeicheleien und anderen Lockmethoden versuchen sie Verbraucher dazu zu verleiten, teure SMS-Dienste und Rufnummern anzuwählen. Dem zu widerstehen, spart viel Geld. Wer darauf hereingefallen ist, kann sich wehren.
«Die Geschäftsmodelle solcher Anbieter sind vielfältig», sagt der Rechtsanwalt Frank Richter aus Heidelberg, der unter anderem Mandanten vertritt, denen auf diese Weise Geld aus den Taschen gezogen wurde. Eine häufige Masche sind Kurznachrichten von scheinbar alten Bekannten oder angeblich liebeshungrigen Damen, die zur Rückmeldung auffordern. Wer darauf antwortet, landet in Chats, in denen jede SMS mehrere Euro kosten kann. Ein anderer Trick ist die vermeintliche Gewinn-Mitteilung - das Geld soll es natürlich erst geben, wenn der Angerufene oder Angeschriebene eine teure Nummer anruft.
Besonders Kinder und Jugendliche seien gefährdet, warnt Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Mit deren Wunsch, neue Freunde zu finden, werde häufig gespielt. «Tatsächlich sitzen am anderen Ende Profi-Chatter, die immer wieder Antworten provozieren. Das kann für Rechnungen in Höhe von mehreren Tausend Euro sorgen.»
Diese SMS-Chats gehen in der Regel deshalb richtig ins Geld, weil keine Nachrichten zu herkömmlichen Preisen, sondern sogenannte Premium-SMS ausgetauscht werden. Premium-SMS kosten üblicherweise zwei bis fünf Euro pro Stück, eine Obergrenze gibt es aber nicht. Sie sind grundsätzlich rechtens, denn Premium-SMS sind als Zahlungsmittel von Kleinbeträgen für Mehrwertdienste gedacht. Zum Beispiel werden damit Klingeltöne geordert und bezahlt.
«Die Gefahr liegt darin, dass Kunden aus unterschiedlichen Gründen sich der Kosten nicht bewusst sind oder dass sie durch eine Antwort möglicherweise ungewollt ein Abo abschließen, was den Empfang mehrerer Premium-SMS zur Folge hat», erklärt Rechtsanwalt Richter.
Dass Dienstanbieter über die Kosten von Premium-SMS und bestimmter Hotline-Nummern klar und deutlich informieren und sich einen Abo-Schluss bestätigen lassen müssen, ist gesetzlich vorgesehen: Bei einer teuren 0900-Nummer etwa müssen die Gebühren zuvor angesagt werden. So sind Verbraucher rechtlich einigermaßen geschützt, sofern sie wichtige Angaben in den Kurznachrichten nicht schlicht überlesen und sich die Anbieter auch tatsächlich an die Spielregeln halten.
«Problematisch wird es, wenn Verbraucher unaufmerksam sind oder die Preisangaben etwa ein paar Leerzeilen unter dem Text angefügt werden», so Steinhöfel. Oder wenn sie gar nicht erwähnt sind. Die Gebühren von Premium-SMS müssen erst ab je 2 Euro ausgezeichnet werden, darunter nicht. Das ermöglicht Schlupflöcher. Schadlos bleibt, wer bei entsprechenden Benachrichtigungen oder Anrufen den Braten riecht und auf den versprochenen Gewinn verzichtet, indem er auflegt.
Flattert erst eine hohe Rechnung ins Haus, ist der Schaden nicht mehr ganz so einfach zu vermeiden. «Hat der Nutzer am Chat teilgenommen oder eine Hotline angerufen, hat er juristisch gesehen eine zahlungspflichtige Leistung in Anspruch genommen», erklärt Richter. Aus der Sache kommt er nur raus, wenn sich herausstellt, dass er über die Konditionen nicht ausreichend informiert wurde. Die Rechtslage ist in vielen Details unübersichtlich - und juristischer Beistand daher ratsam.
Es empfiehlt sich zunächst einmal, beim Mobilfunkanbieter vorsorglich Widerspruch gegen den Einzug der strittigen Gebühren einzulegen. Ist das Geld bereits abgebucht, wird es schwierig, es von den mitunter im Ausland sitzenden Anbietern zurückzufordern. Umgekehrt sollten sich Verbraucher mit reinem Gewissen von diesen Anbietern nicht durch Inkasso-Drohungen unter Druck setzen lassen. Reagieren müssen sie erst bei Post vom Gericht, so Richter.