Klagen gegen Bietregeln bei Frequenzauktion erneut abgewiesen
Stand: 18.03.2010
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Köln - Das Verwaltungsgericht in Köln hat Klagen von mehreren Unternehmen gegen die Bietregeln bei der Auktion von Mobilfunkfrequenzen im April abgewiesen. Die Einwände der Mobilfunkanbieter E-Plus und Telefónica O2 sowie des Breitbandanbieters Airdata gegen das Vergabeverfahren der Bundesnetzagentur wurden abgewiesen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag. Damit ist ein weiteres Hindernis für die bislang größte Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen am 12. April aus dem Weg geräumt.
In einer ersten Stellungnahme teilte der drittgrößte deutsche Mobilfunkbetreiber E-Plus mit, dass sich das Unternehmen weitere rechtliche Schritte vorbehalten werde. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits werde sich E-Plus aber an der Versteigerung der Frequenzen beteiligen. Ein O2-Sprecher sagte: "Wir respektieren die Entscheidung, werden die rechtliche Grundlage aber prüfen."
Die Unternehmen hatten wegen möglicher Rechtsverstöße im Vergabeverfahren die Gerichte angerufen. Sie sehen sich gegenüber den beiden Marktführern T-Mobile und Vodafone benachteiligt. Zuvor war bereits der Kabelnetzbetreiber Kabel Baden-Württemberg vor dem gleichen Gericht mit einem Eilantrag gescheitert.
Für die geplante Versteigerung am 12. April hat die Bundesnetzagentur nur die vier deutschen Mobilfunkbetreiber zugelassen. Die Versteigerung ist die größte, die die Behörde bislang durchgeführt hat. Bei der Auktion geht es unter anderem um die Vergabe von Rundfunkfrequenzen aus dem Bereich 800 Megahertz, die durch die Digitalisierung frei geworden sind. Sie sollen genutzt werden, um auf dem Land die Versorgung der Menschen mit schnellen Internetzugängen über Funk zu verbessern.