Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten
Stand: 20.11.2017
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Berlin - Die Bundesnetzagentur verbietet den Verkauf von Kinderuhren, die mit einer Abhörfunktion ausgestattet sind. Eltern können mit einem solchen Gerät unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören, so Jochen Homann, Präsident der Behörde. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt." Eine derartige Abhörfunktion sei in Deutschland verboten.
Viele Uhren, die speziell für Kinder zwischen fünf und 12 Jahren konzipiert sind, verfügen nach Darstellung der Bundesnetzagentur über eingeschränkte Telefoniefunktionen, die über eine App gesteuert werden. Dabei lasse sich per App bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger eine beliebige Telefonnummer anrufe. Das ermögliche das Abhören der Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umgebung. Die Bundesnetzagentur rät Eltern, solche Uhren unschädlich zu machen und dazu auch einen Nachweis aufzubewahren. Denn auch der Besitz einer solchen Uhr ist laut Behörde in Deutschland strafbar.
Aus den gleichen Gründen hatte die Behörde Anfang des Jahres auch die Kinderpuppe "Cayla" aus dem Verkehr gezogen. Auch sie war in der Lage, unbemerkt Gespräche des Kindes und seiner Umgebung aufzunehmen und weiterzuleiten.