Kinder früh an Smartphone-Kosten beteiligen

Verena Blöcher
Stand: 28.12.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer Smartphones nutzt, ohne die Kosten zu kennen, muss möglicherweise viel bezahlen. Das sollte Kindern schon früh beigebracht werden. Je nach Alter sollen sie an den Kosten beteiligt werden. Das empfiehlt Kristin Langer von der Initiative "Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht".
Mit einem entsprechenden Handy-Vertrag lassen sich die monatlichen Kosten begrenzen. Viele Unternehmen bieten außerdem spezielle Verträge für Kinder und Jugendliche an. Eltern sollten außerdem eine Erinnerung einrichten, wenn ein bestimmtes Datenvolumen erreicht ist.
Zusätzlich sollten Eltern Möglichkeiten wie In-App-Käufe auf dem Smartphone deaktivieren und Drittanbieter beim Netzbetreiber sperren lassen. Hat ihr Kind versehentlich eine App gekauft oder ein Abo abgeschlossen, können Eltern dies direkt in iTunes oder im Appstore beziehungsweise im Google Playstore widerrufen.
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In Deutschland gibt es drei Mobilfunknetze, die von den großen Mobilfunkanbietern betrieben werden: Die Deutsche Telekom nutzt das D1-Netz, Vodafone das D2-Netz und Telefonica Deutschland das O2-Netz (E-Plus). Das Netz der Telekom wird in Tests regelmäßig am besten bewertet, das E-Netz tendenziell am schlechtesten.
Grundsätzlich erreichen die Mobilfunknetze in Deutschland nahezu komplette Verfügbarkeit bei der Telefonleistung – auch wenn es immer noch über 200 Ortschaften mit Funklöchern gibt. Unterschiede liegen vor allem in der bereitgestellten Datenübertragungsleistung, die die mögliche Surfgeschwindigkeit bestimmt.
Wer einen neuen Handyvertrag abschließen möchte, sollte sich vorab über den Empfang und die Ausbaustufe des gewünschten Anbieters vor Ort informieren. Auf dem Land kann die Netzqualität gegenüber der Stadt abnehmen. Die zahlreichen Mobilfunk-Discounter in Deutschland nutzen übrigens die Netze der großen Anbieter mit – sie sind ebenfalls aufs D1-, D2- und O-Netz verteilt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Mobilfunknetze in Deutschland.
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Der Wechsel des Mobilfunkanbieters ist kostenlos. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Handy-Anbieterwechsel.
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Ja. Sollten Sie nach bereits erfolgter Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Den Widerruf senden Sie bitte schriftlich direkt an den Anbieter, von dessen Vertrag Sie zurücktreten möchten.
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Eine Kündigung über uns oder den neuen Anbieter ist im Mobilfunkbereich nicht möglich. Hier ist der Kunde für die Kündigung des bisherigen Vertrages selbst verantwortlich. Jedoch kann Sie unser Partner Aboalarm auf unseren Seiten bei der Kündigung unterstützen.