Homezone-Angebote für Handys dürfen nicht kostenlos sein
Stand: 21.10.2010
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Leipzig - Ein möglicher Dumping-Wettbewerb von Mobilfunkbetreibern gegen Festnetz-Anbieter wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unterbunden. Zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen zufolge muss die Bundesnetzagentur Mindestpreise festlegen, die die Mobilfunkbetreiber für die Zustellung eines Anrufs in die Wohnung verlangen. (Az: 6 C 18.09 und 19.09)
Strittig sind sogenannte Homezone-Tarife. Dabei wird der Festnetzanschluss durch Mobilfunk ersetzt. Die Kunden bleiben über eine vermeintliche Festnetznummer erreichbar, der Anruf wird aber über Mobilfunk zugestellt, wenn sich das Handy an einem festgelegten Ort befindet. Das ist meist die eigene Wohnung.
Die Bundesnetzagentur hatte solche Tarife genehmigt, ohne Mindestpreise festzusetzen, die der Mobilfunkanbieter für die Zustellung eines normalen Festnetz-Anrufs in eine solche Homezone verlangen muss. Die Festnetzanbieter M-Net in München und NetCologne in Köln befürchten Dumpingangebote, die sie vom Markt verdrängen könnten.
Dem ist das Bundesverwaltungsgericht gefolgt. Es bestätigte den Regulierungsbedarf im Wettbewerb zwischen Festnetz und Mobilfunk. Die Genehmigungen der Bundesnetzagentur liefen aber auf eine regulierungsfreie Preisgestaltung der Mobilfunkbetreiber für die Homezone-Anschlüsse hinaus. Die Bundesnetzagentur müsse jedoch gegen das Festnetz gerichtete Dumpingpreise sicher ausschließen. Die Annahme, die Kunden würden vergünstigte Homezone-Telefonate gegebenenfalls durch Aufschläge an anderer Stelle selbst bezahlen, könne zwar zutreffen, reiche aber zum Schutz der Festnetz-Wettbewerber nicht aus.