Höhere Bußgelder für Handygespräche am Steuer geplant

Verena Blöcher
Stand: 22.09.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Im Zuge der geplanten Reform des Bußgeldkatalogs für Autofahrer könnte laut einem Medienbericht die Strafe fürs Handy-Telefonieren am Steuer verschärft werden. Zukünftig könnte dies mit 80 Euro und zwei Punkten statt wie bisher mit 40 Euro und einem Punkt geahndet werden. Dies berichtet die Zeitschrift "Auto Bild" in ihrer an diesem Freitag erscheinenden Ausgabe.
Das Bundesverkehrsministerium erklärte auf Anfrage am Mittwoch in Berlin, Aussagen zu konkreten Aspekten seien noch nicht möglich. An der Novellierung werde intensiv gearbeitet.
Ressortchef Peter Ramsauer (CSU) will das System der Bußgelder und Strafpunkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg überarbeiten und transparenter machen. Dies haben Union und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart.
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In Deutschland gibt es drei Mobilfunknetze, die von den großen Mobilfunkanbietern betrieben werden: Die Deutsche Telekom nutzt das D1-Netz, Vodafone das D2-Netz und Telefonica Deutschland das O2-Netz (E-Plus). Das Netz der Telekom wird in Tests regelmäßig am besten bewertet, das E-Netz tendenziell am schlechtesten.
Grundsätzlich erreichen die Mobilfunknetze in Deutschland nahezu komplette Verfügbarkeit bei der Telefonleistung – auch wenn es immer noch über 200 Ortschaften mit Funklöchern gibt. Unterschiede liegen vor allem in der bereitgestellten Datenübertragungsleistung, die die mögliche Surfgeschwindigkeit bestimmt.
Wer einen neuen Handyvertrag abschließen möchte, sollte sich vorab über den Empfang und die Ausbaustufe des gewünschten Anbieters vor Ort informieren. Auf dem Land kann die Netzqualität gegenüber der Stadt abnehmen. Die zahlreichen Mobilfunk-Discounter in Deutschland nutzen übrigens die Netze der großen Anbieter mit – sie sind ebenfalls aufs D1-, D2- und O-Netz verteilt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Mobilfunknetze in Deutschland.
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Der Wechsel des Mobilfunkanbieters ist kostenlos. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Handy-Anbieterwechsel.
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Ja. Sollten Sie nach bereits erfolgter Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Den Widerruf senden Sie bitte schriftlich direkt an den Anbieter, von dessen Vertrag Sie zurücktreten möchten.
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Eine Kündigung über uns oder den neuen Anbieter ist im Mobilfunkbereich nicht möglich. Hier ist der Kunde für die Kündigung des bisherigen Vertrages selbst verantwortlich. Jedoch kann Sie unser Partner Aboalarm auf unseren Seiten bei der Kündigung unterstützen.