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Hintergrund: Die Angeklagten im Mannesmann-Prozess

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf (dpa) - Seit Mittwoch müssen sich die folgenden sechs Angeklagten im Mannesmann-Prozess wieder vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten:

JOSEF ACKERMANN (58):

Ackermann ist seit 2002 Chef der Deutschen Bank. Der Manager gehörte zum Zeitpunkt der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone dem Aufsichtsrat der Mannesmann AG an und hat über die Abfindungszahlungen mitentschieden. Anklagevorwurf: Untreue in besonders schwerem Fall.

JOACHIM FUNK (72):

Bis zur Übernahme war Funk Vorsitzender des Mannesmann-Aufsichtsrats, davor Vorstandschef. Für diese Zeit hatte er im Nachhinein eine Millionen-Prämie erhalten. Vorwurf: Untreue in besonders schwerem Fall.

KLAUS ZWICKEL (67):

Der ehemalige Vorstandschef der IG Metall war stellvertretender Aufsichtsratschef von Mannesmann und hat wie Ackermann die Abfindungen im Kontrollgremium genehmigt. Vorwurf: Untreue in besonders schwerem Fall.

KLAUS ESSER (58):

Esser war von Mitte 1999 an bis zur Vodafone-Übernahme Vorstandschef von Mannesmann. Mit der Ablehnung der Kaufofferte des britischen Konzerns hatte Esser die Übernahmeschlacht ausgelöst. Er erhielt Prämien und Abfindungen von rund 30 Millionen Euro. Vorwurf: Beihilfe zur Untreue.

JÜRGEN LADBERG:

Ladberg war Konzernbetriebsratschef von Mannesmann und vertritt heute die Arbeitnehmerinteressen bei der Salzgitter AG. Als Aufsichtsratsmitglied hat er die Bonuszahlungen mit getragen. Vorwurf: Untreue in besonders schwerem Fall.

DIETMAR DROSTE:

Droste war Manager im Personalbereich von Mannesmann und Protokollführer im Präsidium des Aufsichtsrates. Vorwurf: Beihilfe zur Untreue.