Hintergrund: Die Angeklagten im Mannesmann-Prozess
Stand: 26.10.2006
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Düsseldorf (dpa) - Seit Mittwoch müssen sich die folgenden sechs Angeklagten im Mannesmann-Prozess wieder vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten:
Ackermann ist seit 2002 Chef der Deutschen Bank. Der Manager gehörte zum Zeitpunkt der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone dem Aufsichtsrat der Mannesmann AG an und hat über die Abfindungszahlungen mitentschieden. Anklagevorwurf: Untreue in besonders schwerem Fall.
JOACHIM FUNK (72):
Bis zur Übernahme war Funk Vorsitzender des Mannesmann-Aufsichtsrats, davor Vorstandschef. Für diese Zeit hatte er im Nachhinein eine Millionen-Prämie erhalten. Vorwurf: Untreue in besonders schwerem Fall.
KLAUS ZWICKEL (67):
Der ehemalige Vorstandschef der IG Metall war stellvertretender Aufsichtsratschef von Mannesmann und hat wie Ackermann die Abfindungen im Kontrollgremium genehmigt. Vorwurf: Untreue in besonders schwerem Fall.
KLAUS ESSER (58):
Esser war von Mitte 1999 an bis zur Vodafone-Übernahme Vorstandschef von Mannesmann. Mit der Ablehnung der Kaufofferte des britischen Konzerns hatte Esser die Übernahmeschlacht ausgelöst. Er erhielt Prämien und Abfindungen von rund 30 Millionen Euro. Vorwurf: Beihilfe zur Untreue.
JÜRGEN LADBERG:
Ladberg war Konzernbetriebsratschef von Mannesmann und vertritt heute die Arbeitnehmerinteressen bei der Salzgitter AG. Als Aufsichtsratsmitglied hat er die Bonuszahlungen mit getragen. Vorwurf: Untreue in besonders schwerem Fall.
DIETMAR DROSTE:
Droste war Manager im Personalbereich von Mannesmann und Protokollführer im Präsidium des Aufsichtsrates. Vorwurf: Beihilfe zur Untreue.