Handy-Kratzer sind nur selten Reklamationsgrund

Verena Blöcher
Stand: 22.11.2007
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Weist ein Handy oder MP3-Player mit der Zeit äußerliche Gebrauchsspuren auf, ist das meist kein Grund für eine Reklamation. „Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn das Handy den Kratzer schon beim Verkauf hatte“, so Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin gegenüber dem dpa-Themendienst. Ansonsten sei ein späterer Umtausch nur dann möglich, wenn optische Macken auf eine schlechte Verarbeitung zurückzuführen seien.
Anders sieht es laut Jahn aus, wenn sich bei Handys durch Abnutzung etwa die Tasten nach einiger Zeit lösen und das Gerät dadurch nicht mehr richtig funktioniert. In diesem Fall können Kunden innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist des Händlers den Schaden reklamieren. Dabei werde im ersten halben Jahr nach dem Kauf das Handys davon ausgegangen, dass der Fehler schon von vornherein vorlag.
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Grundsätzlich erreichen die Mobilfunknetze in Deutschland nahezu komplette Verfügbarkeit bei der Telefonleistung – auch wenn es immer noch über 200 Ortschaften mit Funklöchern gibt. Unterschiede liegen vor allem in der bereitgestellten Datenübertragungsleistung, die die mögliche Surfgeschwindigkeit bestimmt.
Wer einen neuen Handyvertrag abschließen möchte, sollte sich vorab über den Empfang und die Ausbaustufe des gewünschten Anbieters vor Ort informieren. Auf dem Land kann die Netzqualität gegenüber der Stadt abnehmen. Die zahlreichen Mobilfunk-Discounter in Deutschland nutzen übrigens die Netze der großen Anbieter mit – sie sind ebenfalls aufs D1-, D2- und O-Netz verteilt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Mobilfunknetze in Deutschland.
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Bei den sogenannten "SIM-only"-Verträgen erhält der Kunde lediglich eine SIM-Karte, die dann in ein bereits vorhandenes Handy eingelegt wird. Der Anbieter hat dadurch geringere Kosten, was für den Kunden in den meisten Fällen eine niedrigere monatliche Grundgebühr bedeutet.