Grüne: deutlich schärferes Gesetz zur Handydaten-Überwachung
Stand: 27.09.2011
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Dresden - Für deutlich höhere Hürden zur Überwachung von Handydaten in Deutschland plädieren die Grünen. Jerzy Montag, Rechtsexperte der Grünen-Fraktion im Bundestag, kündigte am Montag in Dresden eine Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Paragrafen 100g Strafprozessordnung an. "Es handelt sich um einen rationalen und sachlichen Versuch, dass sich solche Vorfälle wie in Dresden nur schwer wiederholen können", begründetet er seinen Vorstoß.
Den Plänen zufolge soll unter anderem der Richtervorbehalt zur Erlaubnis einer allgemeinen Funkzellenabfrage erweitert werden. Zudem soll die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Funkzelleanbfrage ausdrücklich im Gesetz genannt werden. Die Grünen grenzen sich damit von einer Bundesratsinitiative des Landes Sachsen ab, die ebenfalls auf eine Verschärfung des Paragrafen 100g abzielt. Sachsen will die Handydaten unbeteiligter Personen bei Straftaten besser schützen.
Die Grünen hatten der Dresdner Justiz und Polizei zuvor vorgehalten, mit der Sammlung von Handydaten bei einem Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar in Dresden gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen zu haben. Zu diesem Ergebnis war auch der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig gekommen.
Hintergrund sind die teils gewalttätigen Proteste gegen einen geplanten Neonazi-Aufmarsch in Dresden im Februar, bei dem die Polizei mit richterlicher Erlaubnis mehr als eine Million Handydaten erfasste, um Straftäter ausfindig zu machen. Ins Visier gerieten allerdings auch Tausende unbescholtene Demonstranten, Anwohner, Abgeordnete und Journalisten.