Griff zum Navigations-Handy kann unterwegs teuer werden
Stand: 08.12.2006
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München/Karlsruhe (dpa) - Der Griff zum Navigations-Handy kann für Autofahrer unterwegs teuer werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbiete nicht nur das Telefonieren per Mobiltelefon während der Fahrt, sondern bereits die Bedienung des Gerätes, wenn der Fahrer es dazu in die Hand nimmt. Dabei sei es unerheblich, ob der Fahrer tatsächlich telefonieren oder aber nur ein Ziel in die auf dem Gerät installierte Navigationssoftware eingeben will, sagte ADAC-Sprecher Maximilien Maurer in München in einem dpa/gms-Gespräch.
Ähnlich lautet die Argumentation des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe in einem aktuellen Fall. Das OLG hatte gegen einen Fahrer entschieden, der während unterwegs das elektronische Notizbuch seines Taschencomputers bedient hatte. Laut OLG drohen Autofahrern auch dann 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg, wenn sie mit einem Multifunktionsgerät nicht telefonieren, sondern nur den Datenspeicher abrufen (Az.: 3 Ss 219/05).
Bezogen auf die Navigationsfunktionen neuer Handys sei die Regelung der StVO zwar widersprüchlich, räumt Maximilan Maurer ein. Immerhin sei die Bedienung eines fest eingebauten Navigationssystems während der Fahrt erlaubt. Dennoch hält der ADAC-Sprecher die Regelung für vernünftig, da die Bedienung der kleinen Geräte unterwegs generell die Gefahr der Ablenkung berge: "Sie benötigen Sekunden für den Blick aufs Display. Das kann der Augenblick sein, in dem vielleicht ein Kind vor Ihnen auf die Straße läuft."