Gesetz gegen Telefonwerbung: Mängel bei der Umsetzung
Stand: 14.07.2010
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Berlin - Die Bundesregierung hat das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung verteidigt, jedoch Defizite bei der Umsetzung eingeräumt. "Das neue Gesetz zeigt Wirkung, doch es muss noch konsequenter angewendet werden". Das sagte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Julia Klöckner der dpa am Dienstag in Berlin.
Klöckner forderte die Bundesländer auf, Callcentern, die systematisch gegen das Gesetz verstoßen, die Gewerbeerlaubnis zu entziehen: "Unseriösen Callcenter-Betreibern muss das Handwerk gelegt werden." Außerdem sollten die Länder Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Telefon-Betrügereien schaffen. An diesem Mittwoch wollen Verbraucherschützer das Gesetz einer Zwischenbilanz unterziehen.
Das Gesetz trat am 4. August 2009 in Kraft. Es verbessert die Möglichkeiten des Widerrufs von Verträgen, die am Telefon geschlossen wurden. Telefonische Werbeanrufe sind seither nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Verbraucher zulässig. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer zudem seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken.
Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Januar Bußgelder von insgesamt 500 000 Euro gegen Callcenter und deren Auftraggeber verhängt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen zwischen Juli und Dezember 2009 trotz des Gesetzes mehr als 28 000 Beschwerden wegen ungebetener Telefonwerbung ein. Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50 000 Euro rechnen. Wer seine Rufnummer unterdrückt, riskiert bis zu 10 000 Euro Geldbuße.
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